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Dieses Thema hat 66 Antworten
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 Abgasanlage
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MvBrutale Offline

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Beiträge: 11

16.11.2005 14:23
RG3 straßenzulässig? Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.
Hab ich bei Ebay gefunden:
Werbung: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8014711457&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&rd=1
Eigentlich ist die RG3 ne Rennauspuffanlage und somit nicht für den öffentlich Straßenverkehr zugelassen? Diese jedoch hat ein E-Prüfzeichen. Heißt das nun, dass man sie legal auf der Straße montieren darf?


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GER-MV Offline

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Beiträge: 193

16.11.2005 14:31
RG3 straßenzulässig? Antworten
Die frühen RG3s (bis 2001 oder 2002) hatten noch das E-Zeichen. Das ändert aber nichts daran, dass man die Anlage nicht im Strassenverkehr verwenden darf. Es hilft höchstens bei Kontrollen durch die grüne Rennleitung. "Wie, zu laut? Die Anlage ist doch original und hier ist doch auch das E-Zeichen ....."

MvBrutale Offline

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Beiträge: 11

16.11.2005 22:09
RG3 straßenzulässig? Antworten
Das heißt das die Anlage aus Ebay also mindestens 2Jahre alt sein muss. Hat sich aus technischer Sicht seitsem etwas geändert(Leistung,Sound,...)? Naja vielleicht hat man damit ja ne Chance durch ne Kontrolle zu kommen.

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

16.11.2005 22:20
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
Das heißt das die Anlage aus Ebay also mindestens 2Jahre alt sein muss. Hat sich aus technischer Sicht seitsem etwas geändert(Leistung,Sound,...)? Naja vielleicht hat man damit ja ne Chance durch ne Kontrolle zu kommen.



An der reinen Abgasanlage dürfte sich IMHO nichts geändert haben - außer die Farbe der Endstücke!
Einziger aber wichtiger Unterschied dürfte das Eprom sein. Jenachdem welches dabei ist, muß dieses evt. gegen ein zum Motor/Fahrgestell/Krümmer passendes ausgewechselt werden. Dazu gibts eine Übersicht (Fahrgestellnummer/Eprom-Typ/SPR-Krümmer) - hab ich aber gerade nicht parat.

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

16.11.2005 22:39
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
Die frühen RG3s (bis 2001 oder 2002) hatten noch das E-Zeichen. Das ändert aber nichts daran, dass man die Anlage nicht im Strassenverkehr verwenden darf. Es hilft höchstens bei Kontrollen durch die grüne Rennleitung. "Wie, zu laut? Die Anlage ist doch original und hier ist doch auch das E-Zeichen ....."


... egal ob mit "E" oder ohne - wenn die Anlage zu laut ist, ist sie illegal. Also da schützt auch das E-Zeichen nicht.
Mittlerweile denke ich weiß das jeder Polizist (und jeder Verkehrsteilnehmer sollte das auch wissen)

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

17.11.2005 07:29
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
Zitat:
Die frühen RG3s (bis 2001 oder 2002) hatten noch das E-Zeichen. Das ändert aber nichts daran, dass man die Anlage nicht im Strassenverkehr verwenden darf. Es hilft höchstens bei Kontrollen durch die grüne Rennleitung. "Wie, zu laut? Die Anlage ist doch original und hier ist doch auch das E-Zeichen ....."


... egal ob mit "E" oder ohne - wenn die Anlage zu laut ist, ist sie illegal. Also da schützt auch das E-Zeichen nicht.
Mittlerweile denke ich weiß das jeder Polizist (und jeder Verkehrsteilnehmer sollte das auch wissen)



Stimmt Manuel - allerdings hast du dabei eine winzige aber wichtige Kleinigkeit vergessen:

Eine zu laute Anlage MIT "E"-Kennzeichnung ist nicht "illegal" (vorausgesetzt du hast nicht daran herummanipuliert) sondern entspricht nicht den Regeln der StVZO. D.h. du musst sie umgehend wieder in einen normalen Betriebszustand versetzen oder austauschen - du bekommst also eine Mängelkarte!

Eine zu laute Anlage OHNE "E"-Kennzeichnung ist tatsächlich "illegal". Diese wird/kann in der Regel vor Ort beschlagnahmt werden und du bekommst eine saftige Anzeige (kein Versicherungsschutz, erloschene Betriebserlaubnis ect.)!

MV Thomas Offline

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Beiträge: 1.038

17.11.2005 08:12
RG3 straßenzulässig? Antworten
Hi zusammen,

ich war mittlerweile schon zweimal bei der HU mit Orig. RG3 Anlage
und es gab noch nie irgendwelche Fragen oder Probleme.

Welche Erfahrungen habt ihr den mit oder ohne RG3 gemacht?
sowohl bei der HU oder bei einer Polizeikontrolle?

Ciao Thomas

Artur Offline

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Beiträge: 201

17.11.2005 14:09
RG3 straßenzulässig? Antworten
Oups, die Auktion laeuft noch 3 Tage und hat schon fast die Haelfte des Neupreises erreicht!
Da hauen ja einige schon jetzt ihr Weihnachtsgeld auf dem Kopf.
RG3 mit E-nummer ist doch mindestens 3 Jahre alt.
Den Kruemmer braucht man nicht und der Kat ist keine Frage der Leistung sondern eine Frage ob man heuchlerisch, weil umweltfreundlich das Benzin abfackelt.

elpo Offline

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Beiträge: 701

17.11.2005 18:56
RG3 straßenzulässig? Antworten
Artur,
soweit ich weiß, kostet das Endstück alleine schon 1300,00 EUR, der SPR Krümmer extra. Und nach den Inferenzröhrchen zu urteilen, scheint es ja ein SPR Krümmer zu sein - was die Sache auch leistungsmäßig perfekt machen würde.
Leider ist das so eine Anlage aus den Anfangstagen von MV, wo sie noch das Schweißen geübt haben. Da gab es mal Probleme mit durchgebratenen Schweißpunkten im Inneren. Roland hatte mal so ein Exemplar. Ich denke, die Überholung mit den Federn wird auch nach kurzer Zeit anstehen.
Würde ich mir nicht kaufen.

Gruß Elke

Manuel_F4 Offline

Besucher

Beiträge: 2.342

17.11.2005 19:12
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die frühen RG3s (bis 2001 oder 2002) hatten noch das E-Zeichen. Das ändert aber nichts daran, dass man die Anlage nicht im Strassenverkehr verwenden darf. Es hilft höchstens bei Kontrollen durch die grüne Rennleitung. "Wie, zu laut? Die Anlage ist doch original und hier ist doch auch das E-Zeichen ....."


... egal ob mit "E" oder ohne - wenn die Anlage zu laut ist, ist sie illegal. Also da schützt auch das E-Zeichen nicht.
Mittlerweile denke ich weiß das jeder Polizist (und jeder Verkehrsteilnehmer sollte das auch wissen)



Stimmt Manuel - allerdings hast du dabei eine winzige aber wichtige Kleinigkeit vergessen:

Eine zu laute Anlage MIT "E"-Kennzeichnung ist nicht "illegal" (vorausgesetzt du hast nicht daran herummanipuliert) sondern entspricht nicht den Regeln der StVZO. D.h. du musst sie umgehend wieder in einen normalen Betriebszustand versetzen oder austauschen - du bekommst also eine Mängelkarte!

Eine zu laute Anlage OHNE "E"-Kennzeichnung ist tatsächlich "illegal". Diese wird/kann in der Regel vor Ort beschlagnahmt werden und du bekommst eine saftige Anzeige (kein Versicherungsschutz, erloschene Betriebserlaubnis ect.)!


Wolfgang, ist wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland verschieden - bei uns hier in Bayern ist´s egal!
Jeweils 3 Punkte und ne Strafe für den Ersttäter... - beides werden wie illegale Anlagen gehändelt und sind es auch, da sie jeweils zum erlischen der Betriebsderlaubnis führen. Wie will man beweisen, daß an der "E" Anlage nicht manipuliert wurde, obwohl sie zu laut ist? Die "E" Prüfung hat sie ja geschafft, also entspricht sie den Geräuschbestimmungen?
Selbst mit ner Racing kann man bei gut gelaunten Polizisten ne Mängelkarte bekommen - aber die Zeiten sind - zumindest in Bayern - schon lange vorbei.

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

17.11.2005 21:02
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
. Wie will man beweisen, daß an der "E" Anlage nicht manipuliert wurde, obwohl sie zu laut ist? Die "E" Prüfung hat sie ja geschafft, also entspricht sie den Geräuschbestimmungen?



Es ist bekannt und technisch einwandfrei nachvollziehbar, das sich mit der Zeit die Dämmwolle nach hinten verflüchtigt bzw. verflüchtigen kann.
Es ist auch einem Privatmann nicht zuzumuten seine Abgasanlage aus freien Stücken einer kostenpflichtigen Lautstärkeprüfung zu unterziehen - dafür gibts im Zweifelsfall den TÜV!

Ein Gutachter würde zweifelsfrei nachweisen können, ob an einem Auspuff manipuliert wurde, oder ob er "unmanipuliert" lauter wurde.
Daran kommt auch kein Richter vorbei.

Unsere "härteste" Gegend diesbezüglich ist die Eifel. Und selbst dort sind die Mig´s mittlerweile vorsichtiger was zu laute ABE-Anlagen betrifft. Das Stichwort heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde"!

Noch leben wir nicht im Rechtsfreien Raum und auch die Mig´s können nicht machen was sie wollen - zum Glück - jedenfalls bei uns!

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

17.11.2005 21:24
RG3 straßenzulässig? Antworten
Wolfgang, kannst Du niemals nachweisen! Denn es könnte ja der Auspuff schon mal geöffnet worden sein, um Wolle nachzufüllen, also war er schon mal offen - ne, keine Chance.
Es wird bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nichts rauskommen, wenn der Auspuff zu laut ist... das Problem in der Eifel war die willkürliche Stilllegung von bikes wegen angeblicher Rennauspuffanlagen - ohne eine exakte Messung.
Wenn sie Dich richtig am Wickel haben, dann ist´s so...

WeHa Offline

Besucher

Beiträge: 4.390

17.11.2005 21:44
RG3 straßenzulässig? Antworten
Zitat:
Wolfgang, kannst Du niemals nachweisen! Denn es könnte ja der Auspuff schon mal geöffnet worden sein, um Wolle nachzufüllen, also war er schon mal offen - ne, keine Chance.
Es wird bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nichts rauskommen, wenn der Auspuff zu laut ist... das Problem in der Eifel war die willkürliche Stilllegung von bikes wegen angeblicher Rennauspuffanlagen - ohne eine exakte Messung.
Wenn sie Dich richtig am Wickel haben, dann ist´s so...



Deswegen mache ich um die Eifel seid Jahren einen großen Bogen (genauso wie um den HSK-Kreis ... Roland und Co wissen bestimmt was ich meine ) - schade eigendlich. Denn zum "heizen" ist die Eifel als Revier allererste Sahne ...

Artur Offline

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Beiträge: 201

21.11.2005 11:12
RG3 straßenzulässig? Antworten
Einen schoenen Guten Morgen an alle die mit dem Nadelkissen gepudert wurden: 2510 Euro fuer ne olle RG3 mit ebenso alten SPR Kruemmer und dabei war's nicht mal Titan.

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

21.11.2005 12:16
RG3 straßenzulässig? Antworten
Tja - es bestätigt sich mal wieder die alte Weisheit:

Jeden Morgen steht ein Dummer auf ... man muß ihn nur finden!

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