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Dieses Thema hat 77 Antworten
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MvF4SPR Offline

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Beiträge: 526

26.02.2008 11:47
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Wie ihr sicher schon mitbekommen habt das die Strafe für eine laute Auspuffanlage nur noch auf 25 EURO und KEINE PUNKE mehr gefallen ist....... Schön und gut. JA

nur das war ab 1.Mai 2007.
laut der Motorradzeitschrift MO Motorradmagazin sollte das land in JUNI über ein neues Gesetz verhandeln das diese Lücke wieder schließt.

so nun mal meine frage.. wisst ihr ob sich daran was verändert hat, oder darf ich für 25 Euro immer noch irgendwelche Personen auf der durchfahrt belästigen?

wäre optimal wenn da jemand mehr Infos drüber hätte.
WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

26.02.2008 15:52
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
IMHO in Schleswig-Holstein gabs erst kürzlich Kontrollen bei denen die Motorräder mit zu lauter bzw. nicht zulässiger Auspuffanlage wegen "Erlöschens der Betriebserlaubnis" rigoros "einkassiert" wurden!

Ich wäre da sehr vorsichtig!
Agustinchen Offline

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Beiträge: 246

26.02.2008 18:54
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Buona sera


Dieses gilt nur bei Anlagen die mit einem mit E Prüfzeichen versehen

sind und der Db killer entfernt wurde und jederzeit wieder montierbar ist


Bei Anlagen ohne Prüfzeichen gilt diese Reglung nicht






Forza Agustinchen
WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

26.02.2008 21:01
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Der Fall: Klick!
MvF4SPR Offline

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Beiträge: 526

27.02.2008 00:53
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
die wissen anscheinend in dem threat selber nicht mehr weiter.
ingolf-996 Offline

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Beiträge: 252

27.02.2008 09:58
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Der Fall: Klick!


ne hässliche fireblade weniger unterwegs - geht doch
rapido Offline

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Beiträge: 105

27.02.2008 10:15
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Der Versicherungsschutz wird bei einem lauten Auspuff nicht wegfallen, da sich der versicherte Fahrzeugtyp nicht ändert. Das ist ein Ammenmärchen.

Das Erlöschen der BE war zu StVZO- Zeiten 50 € + 3 Punkte. Dabei wurde die Zulassung ungültig wurde und das Fahrzeug deswegen stillgelegt.

Seit die FZV aktuell ist, ist der §19 StVZO nicht mehr Bußgeld bewährt und die Zulassung wird auch nicht mehr ungültig.
Seit der FZV stellt das "alte erlöschen BE" eine OWI nach §30 StVZO da und kostet sage und schreibe 25 €. TBNR 330000-330006. Mit einer Gefährdung für den Straßenverkehr 50 € + 3 Punkte. TBNR 330600 - 330606.

Da es sich um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, liegt nur eine OWi wegen Verstoßes gegen § 23 StVO vor = 25 €. Der Versicherungsvertrag wird dadurch aber nicht berührt, daher kein Verstoß gegen §§ 1, 6 PflichtVersG.

Ich schließe meinen Vertrag auf eine xx600xx der Marke y ab. Wenn ich nun einen anderen Auspuff montiere, dann ist das eben so.
Außer gegen die FZV, die bei allen verbauten Teilen ein Prüfzeichen verlangt, verstoße ich gegen nichts.
Im Versicherungsvertrag stehen nur Typ, km, etwaiger Fahrzeugwert sowie die Nehmer/Nutzerdaten. Bei hochwertigen Fahrzeugen mitzuversicherndes Zubehör.

Anders sieht es bei die Sicherheit beeinträchtigenden Teilen aus (Felgen, Leitungen etc.) Da könnte die VS den VS-Nehmer in Regress nehmen (wenn dieser Umbau unfallrelevant war)

M.f.G

rapido

jens Offline

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Beiträge: 941

27.02.2008 10:18
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
rapido Offline

Besucher

Beiträge: 105

27.02.2008 10:32
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
ja da hab ich es her. ist auch ein interessantes forum, lohnt sich mal ein besuch.
Luigi Offline

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Beiträge: 413

27.02.2008 12:58
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Gute Infos Jungs,

trotzdem klopf ich dreimal auf Holz weiterhin ohne irgendwelche Bußgelder davon zukommen

Sollen sich lieber auf die Jagd nach Stéuerflüchtlingen machen


Luigi
rapido Offline

Besucher

Beiträge: 105

27.02.2008 13:42
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:


Sollen sich lieber auf die Jagd nach Stéuerflüchtlingen machen


Luigi



naja leuten die moppets einziehen ist doch einfacher. und bringt auch geld.
elpo Offline

Besucher

Beiträge: 701

27.02.2008 21:16
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
ja da hab ich es her. ist auch ein interessantes forum, lohnt sich mal ein besuch.


Auch die Namen sind teilweise sehr einfallsreich... Angstfabrik, Mannipulator, bombjack, kampfzwergin, Polizeiteufel, borderhunter, Titan.....
Die müssen ihre Namenswahl irgendwie passend gefunden haben.

Gruß Elke
MV Quicki Offline

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Beiträge: 1.338

27.02.2008 23:56
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Da die zu laute Abgasanlage seit der FZV anstatt erlöschen der BE nunmehr eine OWI darstellt, bekommt man ja auch keine Mängelkarte mehr und muss das Fahrzeug nicht mehr beim TÜV vorzeigen !!

25 Euro latzen und weiter gehts !!

Gruß
Quicki
zaphod Offline

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Beiträge: 419

28.02.2008 07:47
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
wenn man mal überlegt wie oft die gesetzesseite ein diskussionsthema ist, muss man sich fast schon wundern, dass das erwischtwerden doch eher selten vorkommt.
kann mich glaub grad nur an den indio (brutaleforum) aus wien erinnern, den sie in österreich mal gelatzt haben (weit weg).

der fährt aber inzwischen auch mit der kurzen arrows rum.

und wenn man sieht wie viele offene titan und bodis wie auch G3 rum eiern, sind wir doch offensichtlich nicht grossartig in der schusslinie, sonst würde man doch öfter was hören.

ein polizist hat mir mal gesagt, dass motorradfahrer nicht wirklich auf deren beuteliste stehen, so lange die teile nicht offenkundig schlecht modifiziert sind.

wir haben ja auch nicht das offensichtliche db eater entfernt schraubenlöchlein, dass eindeutig zeigt, hier wurde was entfernt.

wir haben ja sogar den vorteil, dass unsere anlagen alle optisch aussehen wie original, egal welche es ist.

ich denk mal unser grösstes problem sind unsere eigenen ohren und wer hinten fahren muss, gell alf, andré, heiko..............

nur blöd wenn alle gleichzeitig da sind, dann wirds hinten eng.

oh wie schön, schon wieder sonne im süden

heiko



MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

28.02.2008 09:35
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
und wenn man sieht wie viele offene titan und bodis wie auch G3 rum eiern, sind wir doch offensichtlich nicht grossartig in der schusslinie, sonst würde man doch öfter was hören.


Offene Titan und BODIS geht ja noch, aber G3 ist ein Schnellfeuergewehr, da ist man wirklich bessser nicht grossartig in der Schusslinie !!!!

Gruß
Quicki
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