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Dieses Thema hat 77 Antworten
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WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

10.03.2008 22:54
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder?
jens Offline

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Beiträge: 941

10.03.2008 22:59
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder?


Schaden muß die Stadt zahlen. Aber auch nur wenn er ein Beweis Sicherungsverfahren gemacht hat.
Gruß
MV Quicki Offline

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Beiträge: 1.338

10.03.2008 23:03
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder?


Sehe ich genauso,
hier sind ja keine harten Drogen im Luftfilterkasten gefunden worden, das schreit förmlich nach Prüfung der Rechtslage, .....ziemlich dubios, der Schaden muss ersetzt werden !!!

Gruß
Quicki
MvF4SPR Offline

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Beiträge: 526

11.03.2008 07:06
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Sorry wenn sich das jetzt etwas Hart anhört aber wenn die das mit meiner Mv bringen dann ist das nähste was ersetzt werden muss warscheinlich der halbe unter kiefer der person die ihr autogram auf das gutachten gekritzelt hat.

und dafür lege ich sogar beide hände ins Feuer.
Versprochen
Roland Offline

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Beiträge: 2.438

11.03.2008 09:48
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Schaden muß die Stadt zahlen. Aber auch nur wenn er ein Beweis Sicherungsverfahren gemacht hat.
Gruß


Ein Beweissicherungsverfahren dient dem, was der Name schon sagt.

Es sollen die Beweise gesichert werden, nix weiter.

Wobei man den Beweis zu der Frage sichern lassen kann, wer denn die Verantwortung für z.B. einen Schaden trägt.

Ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Gutachter für mein Handwerk.

Manchmal muss man jedoch trotz "gewonnener" Beweissicherung noch eine Klage anstrengen, um zu seinem Recht zu gelangen.

Was die da mit der Honda des Kollegen angestellt haben, spottet jeder Beschreibung, der sollte über eine Schadensersatzklage gegen den Gutachter nachdenken.

Vorher sollte er einen Anwalt engagieren, vielleicht ist er in einem Automobilclub, der beratend oder weitergehend hilft.

Ich z.B. habe mich für bis zu 200.000 EUR gegen finanzielle Schäden versichert, die ich ggf. im Zuge meiner gutachterlichen Tätigkeit "anrichte".

Glücklicherweise habe ich die Versicherung bis heute noch nie in Anspruch nehmen müssen.

Gruß
Roland
WeHa Offline

Besucher

Beiträge: 4.390

11.03.2008 13:21
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:


Was die da mit der Honda des Kollegen angestellt haben, spottet jeder Beschreibung, der sollte über eine Schadensersatzklage gegen den Gutachter nachdenken.

Vorher sollte er einen Anwalt engagieren, vielleicht ist er in einem Automobilclub, der beratend oder weitergehend hilft.

...

Gruß
Roland




Er hat schon einen Anwalt eingeschaltet - hat er in seinem Statement ja auch geschrieben (wenn auch reichlich unter PISA-Niveau)!

Ich denke auch, das KEINER, egal warum, Sachschäden hinnehmen muß die ihm andere ohne Not zugefügt haben.
Wenn die Polizei meine Tür eintritt, obwohl keine Gefahr in Verzug ist und ich nichts angestellt habe, dann wird mir dieser Schaden ersetzt werden.

Man bedenke mal, das letztens in der Zeitung stand, das ein "verurteilter Kindermörder" (Magnus Gäffken) Schadenersatz vom Staat vordert (irgendwas um die 15-20.000,-€) nur weil ihm damals "Schmerzen angedroht" wurden ... da fast man sich doch an den Kopf!
Pit Offline

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Beiträge: 61

11.03.2008 14:06
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Wenn die Polizei meine Tür eintritt, obwohl keine Gefahr in Verzug ist und ich nichts angestellt habe, dann wird mir dieser Schaden ersetzt werden.


Richtig.
Aber bei Ihm haben sie was gefunden. Auspuff, Xenon, Steuergerät, usw.

Es war mal ein Fall in den Medien, wo bei einer Zollkontrolle (wegen BTM) die Innenausstattung eines Autos schwer gelitten hat. Der Beschuldigte ist dabei auch auf den Kosten hängengeblieben, weil promt was gefunden wurde. (Finde leider das Grundsatzurteil nicht mehr; such noch)
Jedenfalls gings darum: Da sich der Verdacht der Straftat bestätigte, die Handlung der Justiz dadurch gerechtfertig wurde und er keinen Anspruch auf Schadenersatz hatte.

Könne mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist.

Gruß
Pit
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

11.03.2008 18:42
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Das Mitführen von BTM ist eine Straftat, wenn sich also der Verdacht bestätigt bleibt der Besitzer auf den ihm entstandenen Kosten sitzen.
Das Mitführen einer Abgasanlage ohne E-Nr. ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, die Beschlagnahme des Motorrades war nicht Rechtens. Hier hat sich die Polizei sehr weit aus dem Fenster gelehnt !!
Der Gutachter muss den von ihm verursachten Schaden am Objekt selbst tragen und ist in der Regel wie Roland schon schrieb auch dagegen versichert.

Gruß
Quicki
syncope Offline

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Beiträge: 418

11.03.2008 19:14
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Ein Beweissicherungsverfahren dient dem, was der Name schon sagt.

Es sollen die Beweise gesichert werden, nix weiter.

Wobei man den Beweis zu der Frage sichern lassen kann, wer denn die Verantwortung für z.B. einen Schaden trägt.

Ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Gutachter für mein Handwerk.

Manchmal muss man jedoch trotz "gewonnener" Beweissicherung noch eine Klage anstrengen, um zu seinem Recht zu gelangen
.

KLeine Ergänzung zu Rolands Kommentaren:
a)Beweissicherungsverfahren dient lediglich dazu, Beweise über den ursprünglichen Zustand und einen aktuellen Zustand eines Gegenstandes festzustellen, um auf dieser Basis einen Vergleich der beiden Zustände durchführen zu können.
b) Wer die Verantwortung für den ursprünglichen bzw. aktuellen Zustand trägt, bzw. wer eine Veränderung eines Zustandes eines Gegenstandes herbeigeführt hat, ist erst einmal völlig nebensächlich.
c) Beweissicherungsverfahren sind eine zunächst kostenmäßig zu überblickende Alternative zu regulären Klageerhebungen für Privatpersonen, die durch Gutachter vorgenommen werden und grundsätzlich nur im Zivilrecht zulässig sind.
d) an ein Beweissicherungsverfahren MUSS sich jedoch immer eine Klageerhebung im Rahmen des Zivilrechts (BGB) anschließen, um seine rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hier ist in jedem Falle ein Anwalt hinzuzuziehen (spätestens hier sollte man sich über ggf. drohende finanzielle Risiken Gedanken machen, da bei eigener unrechtmäßiger Handlung (z.B. Ordnungswidrigkeiten etc.) ein Mitverschulden des Sachverhaltens präjudiziert wird u. man tatsächlich häufig, zumindest auf einen Teil des Gesamtschadens inkl. aller Kosten, sitzenbleibt.

Gruß
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

11.03.2008 19:57
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!

Und das ist Gesetz !!!

Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.

Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!

Gruß
Quic
jens Offline

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Beiträge: 941

11.03.2008 20:05
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!

Und das ist Gesetz !!!

Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.

Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!

Gruß
Quic



Hey Torte er hatte Laser Licht damit erlischt die BE.
Gruß
Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

11.03.2008 20:06
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!

Und das ist Gesetz !!!

Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.

Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!

Gruß
Quic


wo steht geschrieben, dass das Mopped "nur" wegen zu lauter Auspuffanlage beschlagnahmt und begutachtet wurde???
Ich denke mal wir kennen hier auch nur die halbe Story und mit Xenon verliert er bestimmt die BE (Vermute ich jetzt mal so!)

Andreas
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

11.03.2008 20:26
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Wo steht denn geschrieben das Xenon am Motorrad verboten ist ??
BMW hat´s serienmäßig, nachrüsten kann jeder, ist aber teuer !!
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage gelten laut Gesetz nur für PKW.

Gruß
Quicki
Luigi Offline

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Beiträge: 413

11.03.2008 20:31
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Wie wär der Vorschlag mit jeder MV eine "Advokat" mit zuverkaufen,

oder eben nur noch zu zweit zu fahren, bei den Monopostos bekommt der

Anwalt eine von MV gestellt


Schöne Träume noch


Luigi
Andreas Offline

Besucher

Beiträge: 3.619

11.03.2008 20:35
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Wo steht denn geschrieben das Xenon am Motorrad verboten ist ??
BMW hat´s serienmäßig, nachrüsten kann jeder, ist aber teuer !!
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage gelten laut Gesetz nur für PKW.

Gruß
Quicki


na dann Klick mal.
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