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WeHa
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10.03.2008 22:54
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Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder?
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jens
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10.03.2008 22:59
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Zitat: | Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder? |
Schaden muß die Stadt zahlen. Aber auch nur wenn er ein Beweis Sicherungsverfahren gemacht hat.
Gruß
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Zitat: | Aber was ist mit dem Schaden?
BE erlöschen ect. ist eine Sache - beim demontieren das halbe Mopped zerstören ist eine andere.
Für mich ist das (wenn das alles stimmt) ganz klar Sachbeschädigung die ersetzt werden muß ... oder? |
Sehe ich genauso,
hier sind ja keine harten Drogen im Luftfilterkasten gefunden worden, das schreit förmlich nach Prüfung der Rechtslage, .....ziemlich dubios, der Schaden muss ersetzt werden !!!
Gruß
Quicki
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MvF4SPR
Offline
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11.03.2008 07:06
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Sorry wenn sich das jetzt etwas Hart anhört aber wenn die das mit meiner Mv bringen dann ist das nähste was ersetzt werden muss warscheinlich der halbe unter kiefer der person die ihr autogram auf das gutachten gekritzelt hat.
und dafür lege ich sogar beide hände ins Feuer.
Versprochen
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Roland
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11.03.2008 09:48
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Zitat: | Schaden muß die Stadt zahlen. Aber auch nur wenn er ein Beweis Sicherungsverfahren gemacht hat.
Gruß |
Ein Beweissicherungsverfahren dient dem, was der Name schon sagt.
Es sollen die Beweise gesichert werden, nix weiter.
Wobei man den Beweis zu der Frage sichern lassen kann, wer denn die Verantwortung für z.B. einen Schaden trägt.
Ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Gutachter für mein Handwerk.
Manchmal muss man jedoch trotz "gewonnener" Beweissicherung noch eine Klage anstrengen, um zu seinem Recht zu gelangen.
Was die da mit der Honda des Kollegen angestellt haben, spottet jeder Beschreibung, der sollte über eine Schadensersatzklage gegen den Gutachter nachdenken.
Vorher sollte er einen Anwalt engagieren, vielleicht ist er in einem Automobilclub, der beratend oder weitergehend hilft.
Ich z.B. habe mich für bis zu 200.000 EUR gegen finanzielle Schäden versichert, die ich ggf. im Zuge meiner gutachterlichen Tätigkeit "anrichte".
Glücklicherweise habe ich die Versicherung bis heute noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Gruß
Roland
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WeHa
Offline
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11.03.2008 13:21
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Zitat: |
Was die da mit der Honda des Kollegen angestellt haben, spottet jeder Beschreibung, der sollte über eine Schadensersatzklage gegen den Gutachter nachdenken.
Vorher sollte er einen Anwalt engagieren, vielleicht ist er in einem Automobilclub, der beratend oder weitergehend hilft.
...
Gruß
Roland |
Er hat schon einen Anwalt eingeschaltet - hat er in seinem Statement ja auch geschrieben (wenn auch reichlich unter PISA-Niveau)!
Ich denke auch, das KEINER, egal warum, Sachschäden hinnehmen muß die ihm andere ohne Not zugefügt haben.
Wenn die Polizei meine Tür eintritt, obwohl keine Gefahr in Verzug ist und ich nichts angestellt habe, dann wird mir dieser Schaden ersetzt werden.
Man bedenke mal, das letztens in der Zeitung stand, das ein "verurteilter Kindermörder" (Magnus Gäffken) Schadenersatz vom Staat vordert (irgendwas um die 15-20.000,-€) nur weil ihm damals "Schmerzen angedroht" wurden ... da fast man sich doch an den Kopf!
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Pit
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11.03.2008 14:06
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Zitat: | Wenn die Polizei meine Tür eintritt, obwohl keine Gefahr in Verzug ist und ich nichts angestellt habe, dann wird mir dieser Schaden ersetzt werden. |
Richtig.
Aber bei Ihm haben sie was gefunden. Auspuff, Xenon, Steuergerät, usw.
Es war mal ein Fall in den Medien, wo bei einer Zollkontrolle (wegen BTM) die Innenausstattung eines Autos schwer gelitten hat. Der Beschuldigte ist dabei auch auf den Kosten hängengeblieben, weil promt was gefunden wurde. (Finde leider das Grundsatzurteil nicht mehr; such noch)
Jedenfalls gings darum: Da sich der Verdacht der Straftat bestätigte, die Handlung der Justiz dadurch gerechtfertig wurde und er keinen Anspruch auf Schadenersatz hatte.
Könne mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist.
Gruß
Pit
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Das Mitführen von BTM ist eine Straftat, wenn sich also der Verdacht bestätigt bleibt der Besitzer auf den ihm entstandenen Kosten sitzen.
Das Mitführen einer Abgasanlage ohne E-Nr. ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, die Beschlagnahme des Motorrades war nicht Rechtens. Hier hat sich die Polizei sehr weit aus dem Fenster gelehnt !!
Der Gutachter muss den von ihm verursachten Schaden am Objekt selbst tragen und ist in der Regel wie Roland schon schrieb auch dagegen versichert.
Gruß
Quicki
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syncope
Offline
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11.03.2008 19:14
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Zitat: | Ein Beweissicherungsverfahren dient dem, was der Name schon sagt.
Es sollen die Beweise gesichert werden, nix weiter.
Wobei man den Beweis zu der Frage sichern lassen kann, wer denn die Verantwortung für z.B. einen Schaden trägt.
Ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Gutachter für mein Handwerk.
Manchmal muss man jedoch trotz "gewonnener" Beweissicherung noch eine Klage anstrengen, um zu seinem Recht zu gelangen |
.
KLeine Ergänzung zu Rolands Kommentaren:
a)Beweissicherungsverfahren dient lediglich dazu, Beweise über den ursprünglichen Zustand und einen aktuellen Zustand eines Gegenstandes festzustellen, um auf dieser Basis einen Vergleich der beiden Zustände durchführen zu können.
b) Wer die Verantwortung für den ursprünglichen bzw. aktuellen Zustand trägt, bzw. wer eine Veränderung eines Zustandes eines Gegenstandes herbeigeführt hat, ist erst einmal völlig nebensächlich.
c) Beweissicherungsverfahren sind eine zunächst kostenmäßig zu überblickende Alternative zu regulären Klageerhebungen für Privatpersonen, die durch Gutachter vorgenommen werden und grundsätzlich nur im Zivilrecht zulässig sind.
d) an ein Beweissicherungsverfahren MUSS sich jedoch immer eine Klageerhebung im Rahmen des Zivilrechts (BGB) anschließen, um seine rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hier ist in jedem Falle ein Anwalt hinzuzuziehen (spätestens hier sollte man sich über ggf. drohende finanzielle Risiken Gedanken machen, da bei eigener unrechtmäßiger Handlung (z.B. Ordnungswidrigkeiten etc.) ein Mitverschulden des Sachverhaltens präjudiziert wird u. man tatsächlich häufig, zumindest auf einen Teil des Gesamtschadens inkl. aller Kosten, sitzenbleibt.
Gruß
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Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!
Und das ist Gesetz !!!
Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.
Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!
Gruß
Quic
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jens
Offline
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11.03.2008 20:05
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Zitat: | Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!
Und das ist Gesetz !!!
Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.
Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!
Gruß
Quic |
Hey Torte er hatte Laser Licht damit erlischt die BE.
Gruß
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Andreas
Offline
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11.03.2008 20:06
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Zitat: | Da aber von einer zu lauten Abgasanlage keine Gefahr ausgeht und es sich lediglich um eine OWI handelt, darf das Fahrzeug erst gar nicht stillgelegt und schon gar nicht begutachtet werden.
Im äußersten Fall kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen,....das bedeutet, dass man das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand vorführen muss !!!
Und das ist Gesetz !!!
Hier hat die Polizei eigenmächtig gehandelt und sich nicht an geltendes Recht gehalten, somit muss der dadurch entstandene Schaden in vollem Maße ersetzt werden.
Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal, und die Staatskasse hat mir alle angefallenen Kosten erstattet, die beiden Herren Polizisten, die alles besser wussten, sind dabei nicht gut weg gekommen !!!
Gruß
Quic |
wo steht geschrieben, dass das Mopped "nur" wegen zu lauter Auspuffanlage beschlagnahmt und begutachtet wurde???
Ich denke mal wir kennen hier auch nur die halbe Story und mit Xenon verliert er bestimmt die BE (Vermute ich jetzt mal so!)
Andreas
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Wo steht denn geschrieben das Xenon am Motorrad verboten ist ??
BMW hat´s serienmäßig, nachrüsten kann jeder, ist aber teuer !!
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage gelten laut Gesetz nur für PKW.
Gruß
Quicki
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Luigi
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11.03.2008 20:31
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Wie wär der Vorschlag mit jeder MV eine "Advokat" mit zuverkaufen,
oder eben nur noch zu zweit zu fahren, bei den Monopostos bekommt der
Anwalt eine von MV gestellt
Schöne Träume noch
Luigi
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Andreas
Offline
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11.03.2008 20:35
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Zitat: | Wo steht denn geschrieben das Xenon am Motorrad verboten ist ??
BMW hat´s serienmäßig, nachrüsten kann jeder, ist aber teuer !!
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage gelten laut Gesetz nur für PKW.
Gruß
Quicki |
na dann Klick mal.
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