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Dieses Thema hat 77 Antworten
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Luigi Offline

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Beiträge: 413

11.03.2008 20:43
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
So weit so gut

lustig ist aber das auf der Seite direkt über dem Artikel Werbung gemacht wird für die Umrüstung auf Xenon für PKW,LKW, und Motorrad.


MV Quicki Offline

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Beiträge: 1.338

11.03.2008 20:47
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
News vom 09.10.2002 !!!!
Die sind ja brandaktuell

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

Die Vorschaltgeräte von Hella und day-light haben eine E-Nr. !

Alle Xenon Vorschaltgeräte haben mittlerweile seit der 2004er Produktreihe das begehrte E-Prüfzeichen (E13 oder E11/ E4), dies ist z.t auf der Kartonage aufgedruckt, sowohl aber auch auf den Vorschaltgeräten selber eingeprägt. Bitte beachten Sie unsere weiteren rechtlichen Hinweise zu den Zulassungsbestimmungen für Xenon System Nachrüstungen in Deutschland.

Und der Einbau ist nur eine OWI, dass heißt "nur" Mängelkarte und kein erlöschen der BE !!!
Nach spätestens 14 Tagen original Vorzeigen und gut is !!

Gruß
Quicki
Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

11.03.2008 20:55
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
trotzdem bezieht sich hier die ganze Diskussion lediglich auf Mutmaßungen, da nur der Betroffene die ganze Wahrheit kennt und nicht wir.
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

11.03.2008 21:36
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
trotzdem bezieht sich hier die ganze Diskussion lediglich auf Mutmaßungen, da nur der Betroffene die ganze Wahrheit kennt und nicht wir.


Da hast du natürlich recht, Andreas, aber die Tatsache dass es auch nur eine OWI ist bestärkt mich in meiner Annahme, dass die Stilllegung nicht Recht war, die Polizei hat einen Fehler gemacht und macht aus Eigenschutz die Flucht nach vorne !?

Gruß
Quicki
WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

11.03.2008 22:18
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Ich halte euch auf dem Laufenden wie das da weiter geht!


Zitat:

wo steht geschrieben, dass das Mopped "nur" wegen zu lauter Auspuffanlage beschlagnahmt und begutachtet wurde???
Ich denke mal wir kennen hier auch nur die halbe Story und mit Xenon verliert er bestimmt die BE (Vermute ich jetzt mal so!)

Andreas



PS: Andreas - wenn du auf der MV liegst um dem Wind einen möglichst geringen Widerstand zu bieten und dir entfleucht ein "Furz", dann verhilft dir dieser zu einer unzulässig höheren Endgeschwindigkeit - von der Leistungssteigerung und der Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer durch Geruchsbelästigung mal ganz zu schweigen!
Es erlischt in diesem Fall selbstverständlich die BE und Motorrad sowie Lederkombi werden für ein Beweissicherungsverfahren sichergestellt!
Unzulässige Leistungssteigerung wie in deinem Fall ist keine OWI mehr!
Wenn du deinen Kombi nach 14 Tagen zurück bekommst stellst du fest, dass sich mittig im Gesäßbereich ein Loch befindet (der Gutachter hat offensichtlich den Reißverschluß zum Öffnen der Kombi nicht gefunden)!
Frage: Wie gehst du jetzt vor?
jens Offline

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Beiträge: 941

11.03.2008 22:34
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Wo steht denn geschrieben das Xenon am Motorrad verboten ist ??
BMW hat´s serienmäßig, nachrüsten kann jeder, ist aber teuer !!
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage gelten laut Gesetz nur für PKW.

Gruß
Quicki



Welche BMW Krad hat Xenon
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

11.03.2008 22:34
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
Ich halte euch auf dem Laufenden wie das da weiter geht!


Zitat:

wo steht geschrieben, dass das Mopped "nur" wegen zu lauter Auspuffanlage beschlagnahmt und begutachtet wurde???
Ich denke mal wir kennen hier auch nur die halbe Story und mit Xenon verliert er bestimmt die BE (Vermute ich jetzt mal so!)

Andreas



PS: Andreas - wenn du auf der MV liegst um dem Wind einen möglichst geringen Widerstand zu bieten und dir entfleucht ein "Furz", dann verhilft dir dieser zu einer unzulässig höheren Endgeschwindigkeit - von der Leistungssteigerung und der Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer durch Geruchsbelästigung mal ganz zu schweigen!
Es erlischt in diesem Fall selbstverständlich die BE und Motorrad sowie Lederkombi werden für ein Beweissicherungsverfahren sichergestellt!
Unzulässige Leistungssteigerung wie in deinem Fall ist keine OWI mehr!
Wenn du deinen Kombi nach 14 Tagen zurück bekommst stellst du fest, dass sich mittig im Gesäßbereich ein Loch befindet (der Gutachter hat offensichtlich den Reißverschluß zum Öffnen der Kombi nicht gefunden)!
Frage: Wie gehst du jetzt vor?


WeHa,
wenn es beim Überholen ganz knapp wird furz ich immer, hat bis jetzt immer super hingehauen, aber was mache ich wenn mich dabei ein böser Polizist erwischt, ......hmmm, armes Deutschland !!

Gruß
Quicki
Pit Offline

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Beiträge: 61

12.03.2008 00:01
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
@Jens u.a. die K1200LT

@MV Quicki

§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.


(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, je nach den Umständen
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solche Anordnungen treffen.

Also ob man es nun glaubt oder nicht: Wenn der Verdacht einer OWI besteht, kann das Moppet zur Beweiserbringung durch ein Gutachten eingezogen werden.

Der Junge mit der CBR hat wohl voll in die braune Masse gefriffen.

Ich gebe dir Recht; ich finde das genauso Bescheuert. Da gibbet wichtigere Dinge, um die sich die grüne Zunft kümmern sollte.

Gruß
Pit

MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

12.03.2008 00:30
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Pit,
wenn ich alle OWI´s zugebe besteht ja kein Bedarf der Beweiserbringung, .... und jetzt ??

Gruß
Quicki
Pit Offline

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Beiträge: 61

12.03.2008 09:46
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
@MV Quicki
Jo, gute Frage. 1:0 für Dich.

Also auf jeden Fall werden die ein extrem dummes Gesicht machen.
Aber wahrscheinlich wieder Ermessenssache des Beamten.

Meine persönliche Erfahrung: Es kommt IMMER drauf an, wie man denen bei solchen Dingen gegenüber tritt. Ich fahre (ob Auto oder Motorrad) ziemliche Exoten und da haben die meistens eh keinen Plan.
Eine z.B. MV ist recht selten und hat noch den "Italo-Faktor".

Immer schön dumm stellen und "...das ist doch original so" oder " Oioi, vielen Dank, für den Hinweis, das wuste ich wirklich nicht, das werde ich natürlich sofort meiner Werkstatt melden. Das hätten die da doch wissen müssen, die Deppen."
(Letztens erst noch noch mit dem neuen Kennzeichenhalter von Diego, der dem Beamten viel zu schräg war)
Meisten "schlucken" die das, während die ZX10 und Co. meiner Bekannten noch genauer betrachtet werden.
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber Dummheit ist besser als Vorsatz.

Wenn man bei so was sofort auf die Barikaden geht, oder man gar versucht "Sie" zu belehren, schalten die Jungs eh auf Stur und dann haste "Karneval".

Haben das hier jetzt Polizisten mitgelesen ??

Gruß
Pit
MV Quicki Offline

Besucher

Beiträge: 1.338

12.03.2008 12:00
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
"...... natürlich, Herr Wachtmeister, steht da BODIS auf dem Auspuff, der Verkäufer hat mir versichert BODIS ist die Abkürzung für
B estimmt O rdnungsgemäß D ie I nstallierte S ache !!

Dann hat der mich ja belogen und BODIS ist die Abkürzung für
B ei O rdnungshütern D irekt I llegal S ichtbar !!

Herr Wachtmeister, da kann man mal sehen, wie schnell man unwissend eine Ordnungswidrigkeit begehen kann, uijuijui, da fahr ich doch direkt in die Werkstatt und lasse das prüfen.
Herr Wachtmeister, erst wird man belogen und dann ist man auch noch ruckzuck 25 Euro ärmer, die Welt ist ungerecht !!

Dann hatte meine Frau ja doch recht, als sie sagte das Motorrad sei jetzt ein wenig lauter. Wenigstens Sie ist ehrlich zu mir ....

......, natürlich Herr Wachtmeister, sie tun ja auch nur ihren Job !!!

eijeijei, sowas aber auch ..... hmmmm BODIS ..... ??"



Pit, so ungefähr meintest du das, oder ??

Gruß
Quicki
Pit Offline

Besucher

Beiträge: 61

12.03.2008 12:25
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Da hast Du bestimmt recht.
Die Welt ist ungerecht.

Gruß
Pit

rapido Offline

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Beiträge: 105

12.03.2008 12:26
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
MvF4SPR Offline

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Beiträge: 526

12.03.2008 14:31
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:
B estimmt O rdnungsgemäß D ie I nstallierte S ache !!

B ei O rdnungshütern D irekt I llegal S ichtbar !!

Quicki


Äh he he he he
Wie bist du denn jetzt auf so eine Aussage gestoßen?

müsste man ja mal den @lf informieren. Die Sprüche kann der gut gebrauchen bei seiner nächsten Kontrolle.(was ich ihm nicht wünsche)

MvF4SPR Offline

Besucher

Beiträge: 526

12.03.2008 14:40
§ 18 StVZO zum Thema LAUTE AUSPUFFANLAGEN Antworten
Zitat:


Ich denke mal wir kennen hier auch nur die halbe Story und mit Xenon verliert er bestimmt die BE (Vermute ich jetzt mal so!)

Andreas



Kleiner Tipp
Der Andre hier aus dem Forum hat ein Xenon Satz in seiner Brutale sogar eingetragen.
ich meine ich habe es auch in jedem Auto nachgerüstet und meine Mv hat das auch.

Vorrausetzung damit es nicht blendet ist die DE Linse, welche die brutale nicht hat.
und wie kann das eingetragen sein?
oder wieso trägt der Tüv das nicht aus?

Nichts gegen Andre und seine MV. Im Gegenteil.
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