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Dieses Thema hat 23 Antworten
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 Abgasanlage
Seiten 1 | 2
wwmv4 Offline

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Beiträge: 38

10.02.2005 19:23
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Hi,
ich hatte auf meiner alten MV (EVO3) den RG3 montiert, aber nie Feindkontakt gehabt.
Auf meiner jetzigen ist noch keiner drauf, bin am überlegen, ob mir der Sound das immernoch wert ist...
Hat von euch jemand schon Erfahrungen mit dem RG3 bei einer Polizeikontrolle?
Ergo:
-Gucken die überhaupt danach? So laut isser ja nich und mit ner MV kennt sich bestimmt auch nicht jeder Polizist aus, oder?

-Wurde schon mal ein RG3 durch ne Phonmessung geschickt und was kam raus?

-Wie wurde verfahren? Wurde das Teil eingezogen oder nur das Töff stillgelegt? Ist ja ein leidliches Thema, einziehen ist glaub ich nicht juristisch eiwandfrei, die dürfen das Teil wohl nur stilllegen, aber im Gefecht (vor Ort) sieht das ja immer anders aus...

Für Erfahrungen, falls vorhanden, wäre ich dankbar!

Schönen Dank

David

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

10.02.2005 19:26
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
habe meine RG 3 mal messen lassen, 98 dB kamen heraus, also nur 2 mehr als in den Papieren steht.

Andreas

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

11.02.2005 07:09
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:
Hi,
ich hatte auf meiner alten MV (EVO3) den RG3 montiert, aber nie Feindkontakt gehabt.
Auf meiner jetzigen ist noch keiner drauf, bin am überlegen, ob mir der Sound das immernoch wert ist...
Hat von euch jemand schon Erfahrungen mit dem RG3 bei einer Polizeikontrolle?
Ergo:
-Gucken die überhaupt danach? So laut isser ja nich und mit ner MV kennt sich bestimmt auch nicht jeder Polizist aus, oder?

-Wurde schon mal ein RG3 durch ne Phonmessung geschickt und was kam raus?

-Wie wurde verfahren? Wurde das Teil eingezogen oder nur das Töff stillgelegt? Ist ja ein leidliches Thema, einziehen ist glaub ich nicht juristisch eiwandfrei, die dürfen das Teil wohl nur stilllegen, aber im Gefecht (vor Ort) sieht das ja immer anders aus...

Die RG3 vor Ort demontieren dürfte auch einem versierten Grünen schwer fallen - ist ja nicht ganz so einfach wie der seitliche Topf bei einem Reiskocher!

Zum Verfahren vor Ort hab ich unten mal was angehängt ...


Für Erfahrungen, falls vorhanden, wäre ich dankbar!

Schönen Dank

David

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

11.02.2005 07:11
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
So - erstaml was zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen/Motorrädern!


BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

"Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ..." .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer "normalen" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet uch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnismäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des
Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Wann zu Laut?? Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet:

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere
Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.

Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei
Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.

Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

11.02.2005 07:15
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Und hier mal was allgemeines zum Thema Polizei und Racingtopf - verfasst von einem "fightenden" Dortmunder Polizisten! [133]


"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da
sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine
Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet
ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu
eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich
muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr
sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren !
Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will.
Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel,
na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese
Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit dem "Sündern" ins Gespräch zu
kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst
Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann
Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine
Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil
dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei
Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal
weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.

Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich
auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und
Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen
Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar
den Grundsatz der Verhältnismässigkeit!
Beispiel:
Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus
Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf.
Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund)
darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem
TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und
zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip
reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage
des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit
auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln
und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und
viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten
-guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

11.02.2005 18:20
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Wie gesagt, wenn das Ding zu laut ist, fahrt Ihr nicht weiter - da gibt´s nichts dran zu rütteln.
Einziger Punkt ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, was Euch auf Touren retten könnte...

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

11.02.2005 18:38
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
es gibt einen geringen Toleranzbereich von 2 oder 3 dB. Serie hat die 750er 96, mit RG3 98 dB, also absolut verträglich, wenn da nicht die E-Nummer fehlen würde. Wenn der Meister einen guten Tag hat kommt man vielleicht durch, mit etwas Glück gibts noch MV-Bonus. Nachträglich an einer Anlage manipulieren ist sicher die teuerste Variante, also was solls, fahren und glücklich sein.

Andreas

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

11.02.2005 19:38
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Bau dir die RG3 dran mit den Blenden von der Originalen und du kommst damit garantiert sogar durch den TÜV - wo ist das Problem?

wwmv4 Offline

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Beiträge: 38

11.02.2005 20:28
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Hm, okay, vielen Dank erst mal!
Ich möchte noch hinzufügen (ich habe extra noch mal nachgeguckt), dass die SR, wie ich eine habe, sogar 97dB eingetragen hat.
Mal schauen, ob ich nochmal eine RG3 dran baue, immerhin stünden mir bei Kontrolle drei Punkte ins Haus...Und die Beamten hier im Westerwald orientieren sich wohl an den Kollegen in der Eifel.
Trotzdem kann ich nachvollziehen, dass gerade in der Eifel so drastisch durchgegriffen wird, es gibt genug Idioten, die auch in unserem kleinen Ort hier mit offener Tüte wie die Bescheuerten aus dem Kreisel heraus erst mal die ersten beiden Gänge ausdrehen (also im Ort). Was in der Eifel abgeht, weiss wohl jeder. Also wer wundert sich da noch? Es gibt ja genug Deppen, die zu einem bestimmten Bild der Supersportlerfraktion beitragen...

Gruß

David

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

11.02.2005 20:28
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Wir machten die Erfahrung, solange die Lautstärke passt, geht (fast) alles durch - sogar übelste Eigenbauten im Heck mit Auslass an der Seite/oben, oder nach den Krümmern direkt unterm Motorblock. Da war nirgens ne Nummer...

btw: Toleranz bei Standgeräuschmessung : 5dB
bei Fahrgeräuschmessung: 1dB

Ansonsten: E-Nummer auf Racing: Urkundenfälschung und 100% Anzeige durch die Staatsanwaltschaft (bei Verurteilung: Vorbestraft!!!).

Wir hatten (leider) schon alles!!!

MV F4 Offline

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Beiträge: 1.768

12.02.2005 17:13
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:
Ansonsten: E-Nummer auf Racing: Urkundenfälschung und 100% Anzeige durch die Staatsanwaltschaft (bei Verurteilung: Vorbestraft!!!).

Wir hatten (leider) schon alles!!!


wieso steht dann unter Deinem Avatar : KEINE STRAFEN ???

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

12.02.2005 17:45
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:

...
Ansonsten: E-Nummer auf Racing: Urkundenfälschung und 100% Anzeige durch die Staatsanwaltschaft (bei Verurteilung: Vorbestraft!!!).

Wir hatten (leider) schon alles!!!



Stimmt! Vor ein paar Jahren gab es auf der DO-Messe einen Stand wo Schlagstempel für Originalnummern aller Hersteller verkauft wurden.
Also zB. HONDA-Logo mit Seriennummer für den Auspuff um das ganze dann perfet auf die Renntüte zu prägen. Viele die dafür Geld ausgegeben hatten, haben es später bitter bereut. Denn wenn man mit einer Racingtüte erwischt wird gibts Punkte und eine Anzeige - bei einer Tüte mit "gefälschter Nummer" gibts zusätzlich ein Strafverfahren wie oben beschrieben ... echt übel!
Dann lieber gleich ehrlich "offen" rumheizen!

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

12.02.2005 18:59
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:
Dann lieber gleich ehrlich "offen" rumheizen!


... und sterben wie ein Mann

Genau Deine Meinung!

Clemens Offline

Besucher

Beiträge: 136

12.02.2005 19:21
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:
Stimmt! Vor ein paar Jahren gab es auf der DO-Messe einen Stand wo Schlagstempel für Originalnummern aller Hersteller verkauft wurden.
Also zB. HONDA-Logo mit Seriennummer für den Auspuff um das ganze dann perfet auf die Renntüte zu prägen. Viele die dafür Geld ausgegeben hatten, haben es später bitter bereut. Denn wenn man mit einer Racingtüte erwischt wird gibts Punkte und eine Anzeige - bei einer Tüte mit "gefälschter Nummer" gibts zusätzlich ein Strafverfahren wie oben beschrieben ... echt übel!


Ja, ich kann nur noch einmal ganz eindringlich darauf hinweisen: Tue nichts Unüberlegtes, solange du die nachfolgenden (insbesondere die juristischen) Konsequenzen noch nicht überblicken kannst und nicht genau weisst, wofür du deinen Kopf noch hinhalten musst.

Clemens

Dr.Nos Offline

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Beiträge: 136

08.06.2006 12:38
Polizeiverträglichkeit RG3??? Antworten
Zitat:
habe meine RG 3 mal messen lassen, 98 dB kamen heraus, also nur 2 mehr als in den Papieren steht.

Andreas


awas...mehr nicht???

also laut ist die anlage dann nicht unbedingt.

da muss was kräftigeres her...

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