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WeHa
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03.03.2005 09:55
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Andreas
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03.03.2005 10:01
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das war eine international gültige COC-Bescheinigung, ausgestellt in italienisch und französisch, verwendbar in ganz Europa, deutsche Typschlüsselnummern standen dort mit Sicherheit nicht drauf. Anderenfalls hätte man die sonst übernommen, denke ich mal, soweit sollte auch der Blaukittel denken können.
Andreas
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WeHa
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03.03.2005 10:47
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Zitat: | .... und Kampf um ein kleines Kennzeichen.
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Wolfgang, mit drei Buchstaben als LKR haste wirklich einen Kampf...
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WeHa
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04.03.2005 00:11
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Ich habe als LKR aber nur 2 Buchstaben (EN). Die Frechheit damals war einfach die Tatsache das draußen auf dem Prakplatz ein 600er DB stand, frisch zugelassen, mit einem Kennzeichen XX-X-1 - und mir wollten sie erzählen das es keine Kombinationen mit einem Buchstaben und einer Zahl mehr gäbe - und die würden auch nicht mehr raus gegeben.
Die wollten mir glatt so ein 25er Pizzablech an die MV schrauben ...
Erst als ich mit einem "sofortigen" Gang zur Presse drohte (WAZ, ADAC, RTL) und meinen Fotoapparat zückte um den Daimler draußen schön abzulichten, gab dieser Beamtensack klein bei ... ich bekomme heute noch einen Hals wenn ich an das A....loch denke!
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WeHa
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04.03.2005 07:12
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Andreas
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04.03.2005 11:40
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Wenn man bei und nach soetwas fragt kommt grundsätzlich: Alles belegt! Wie aus der Kanone geschossen ohne nachzuschauen, solche Kennzeichen gibts nur für besondere Kunden. Fahre nun mit 20x22cm durch die Gegend, immernoch viel zu groß So muß das:
Andreas
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Andreas
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04.03.2005 11:42
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oder so:
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WeHa
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04.03.2005 14:15
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Zitat: |
..., solche Kennzeichen gibts nur für besondere Kunden.
...
Andreas |
Und genau da muß man einhaken - denn das ist rechtlich absolut unhaltbar! Wenn dir das gesagt wird, mußt du sofort noch im raum das Handy rausholen und so, daß er es hört, deinen Anwalt anrufen. Was glaubst du wie schnell dann plötzlich so ein Kennzeichen frei ist ...
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Tim
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04.03.2005 15:56
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Bei uns im Landkreis ist das kleinste Kennzeichen was für Motorräder ausgegeben wird 250x200mm Nach stundenlagen Diskussionen auf der Zulassungsstelle und anschließendem Gespräch mit dem Leiter der Zulassungsstelle war ein kleineres Kennzeichen nicht zu bekommen Aussage des Leiters der Zulassungsstelle: Das sind meine Vorschriften und an die muß ich mich halten und eine Sondergenehmigung gibt es auch nicht Mein Schildermacher könnte die Nummer problemlos auf ein Kennzeichen mit 200x200m prägen. Komischerweise fahren bei mir in der Stadt und zugelassen im gleichen Landkreis Harleys mit superkleinen Leichtkraftradkennzeichen rum !?
Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu ?? Sch... Beamtenwillkür aber ich werde weiter kämpfen. Könnt ihr euch vorstellen wie eine zierliche Brutale mit einem Kuchenblech von 250x200mm aussieht ? Einfach nur gruselig
Gruß
Tim
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Roland
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04.03.2005 16:33
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Der Typ, der die Mühle mit den roten Endtüten fährt, könnte mal
seinen Auspuff gerade montieren .
Sieht ja schlimm aus.
Gruß
Roland
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Andreas
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04.03.2005 18:32
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hab mal den Tip bekommen solche Minikennzeichen zu fotografieren und dann bei der Zulassungsstelle auf ein eben solches zu bestehen, mit der Begründung auf Gleichstellung . Jeder Bürger ist von Amts wegen gleich zu behandeln, demzufolge sollte ich dann auch das gleiche Kennzeichenformat erhalten dürfen wie Bürger XYZ.
Aber dies ist leider blanke Theorie, wie es in der Praxis aussieht wissen wir alle selbst.
Andreas
PS: Mein Chef ist auch so ein besonderer Kunde, bekommt bei Fahrzeugwechsel sein altes Kennzeichen wieder an sein neues Auto, soetwas stinkt doch!!!
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WeHa
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04.03.2005 18:53
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Zitat: | hab mal den Tip bekommen solche Minikennzeichen zu fotografieren und dann bei der Zulassungsstelle auf ein eben solches zu bestehen, mit der Begründung auf Gleichstellung . Jeder Bürger ist von Amts wegen gleich zu behandeln, demzufolge sollte ich dann auch das gleiche Kennzeichenformat erhalten dürfen wie Bürger XYZ.
Aber dies ist leider blanke Theorie, wie es in der Praxis aussieht wissen wir alle selbst.
Andreas
PS: Mein Chef ist auch so ein besonderer Kunde, bekommt bei Fahrzeugwechsel sein altes Kennzeichen wieder an sein neues Auto, soetwas stinkt doch!!! |
Er ist dein Chef - es wäre also unklug etwas dagegen zu unternehmen.
Wenn du das aber von jemand anderem mitbekommst, kannst du dem Sack in der Zulassungsstelle ganz schön Feuer unterm Ar...h machen. Es obliegt nämlich in keinster Weise dem StVA solche Entscheidungen zu treffen, sondern die Sicherungspflicht (das Kennzeichen wird 1/2 - 1Jahr lang nicht mehr vergeben um Mißbrauch zu verhindern) der Kennzeichen ist zumindest Landesweit wenn nicht Bundesweit einheitlich geregelt. Auch wenn es der Leiter der Zulassungsstelle ist - er überschreitet IMHO eindeutig seine Kompetenzen!
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