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Hallo zusammen,
hatte meine MV 1000 zur 6000 er Inspektion beim Limbächer in Stuttgart.
Vorab informierte mich der Werktsattmeister dass die Inspektion 450 € kostet (incl. Reifenwechel ohne Reifen).
Als er mir die Rechnung erklärte, tauchte eine Position auf : Wasserpumpe abgedichtet 100 €.
Da meine MV noch 1,5 Jahre Werksgarantie hatt, fragte ich Ihn warum ich diesen Betrag von 100 € zahlen muss. Da die Pos. offentsichtlich eine Garantieleistung darstellt. Nach langem hin und her, begründete er seine Aussage damit, ich habe die MV nicht bei Ihnen bzw. nicht bei einem offiziellen MV Händler gekauft, daher kann er keine Garantie gewähren. Er habe MV Agusta Deutschland eine Anfrage auf Garantieleistung gesendet, diese wurde aber aus diesem Grund abgelehnt (Fax habe ich gesehen).
Jetzt Frage ich mich natürlich warum ich darauf achte meine Inspektionen bei einem offiziellen MV Händler zu machen, wenn ich von Anfang an keine Garantie von MV Agusta bekomme?. Das ganze hat mich so genervt dass ich mit meinem Anwalt vor Ort tel. habe. Das hat den Meister anscheinend verunsichert und bat mich das Gespräch zu beenden, er nimmt die Kosten von 100 € auf sich. Was passiert aber wenn die Kosten mal höher sind als 100 € (Motorschaden usw.)?.
Das ganze macht mich schon etwas nachdenklich, das Teil Kosten ein Haufen Kohle, die Inspektionskosten so hoch wie bei fast keinem anderem Bike und dann musst du dich noch rum ärgern.
Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen ????
Gruss Daniel
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Zitat: | Hallo zusammen,
hatte meine MV 1000 zur 6000 er Inspektion beim Limbächer in Stuttgart.
Vorab informierte mich der Werktsattmeister dass die Inspektion 450 € kostet (incl. Reifenwechel ohne Reifen).
Als er mir die Rechnung erklärte, tauchte eine Position auf : Wasserpumpe abgedichtet 100 €.
Da meine MV noch 1,5 Jahre Werksgarantie hatt, fragte ich Ihn warum ich diesen Betrag von 100 € zahlen muss. Da die Pos. offentsichtlich eine Garantieleistung darstellt. Nach langem hin und her, begründete er seine Aussage damit, ich habe die MV nicht bei Ihnen bzw. nicht bei einem offiziellen MV Händler gekauft, daher kann er keine Garantie gewähren. Er habe MV Agusta Deutschland eine Anfrage auf Garantieleistung gesendet, diese wurde aber aus diesem Grund abgelehnt (Fax habe ich gesehen).
Jetzt Frage ich mich natürlich warum ich darauf achte meine Inspektionen bei einem offiziellen MV Händler zu machen, wenn ich von Anfang an keine Garantie von MV Agusta bekomme?. Das ganze hat mich so genervt dass ich mit meinem Anwalt vor Ort tel. habe. Das hat den Meister anscheinend verunsichert und bat mich das Gespräch zu beenden, er nimmt die Kosten von 100 € auf sich. Was passiert aber wenn die Kosten mal höher sind als 100 € (Motorschaden usw.)?.
Das ganze macht mich schon etwas nachdenklich, das Teil Kosten ein Haufen Kohle, die Inspektionskosten so hoch wie bei fast keinem anderem Bike und dann musst du dich noch rum ärgern.
Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen ????
Gruss Daniel |
Hi Daniel,
wenn Du eine Graue MV gekauft hast, dann besteht in der Regel ein
Werkstattgarantie und zwar bei dem Händler wo Du Deine MV gekauft hast. Aber das sollte Dein Rechtsverdreher besser wissen.
Aber Trotzdem, wenn die Werkstatt eine undichte WAPU feststellt
beim Service und man weis das es evtl. Probleme mit der Abwicklung
einer Garantieleistung kommen könnte, hätte man die Reparatur der WAPU mit Dir vorher abklären müssen.
Ich denke weil jetzt ein offizieller MV-Händler den Service gmacht hat und dies ja auch im Seviceheft vermerkt hat, müßte er für weitere Reklamationen auch zuständig werden.
Ausserdem, wenn er schon offizielle Inspektionskosten verlangt, dann
kannst Du auch Deine Garantieleistungen verlangen.
Ciao
Thomas
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f4agusta
Offline
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17.04.2006 11:25
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Warum gehst du auch zum Limbächer ??
Da kommt mein Moped nie hin :-)
Es gibt deutlich bessere MV Schrauber in dieser Umgebung.
Gruß Sladjan
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Dein Service wird ja auch nicht über Limbächer gemacht, sondern über Motorrad Service W. Rodler.
Und der ist kein MV-Händler, sondern das ist dann wieder der Limbächer.
Da kannst du schnell mal zwischen den Beiden zerrieben werden.
Ging mir bei den Beiden auch schon mal so. Muß ja nicht sein, gibt auch Andere.
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f4agusta
Offline
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17.04.2006 16:42
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Hallo Harald,
zu welchem gehst du den ? Mit meiner 750er war ich beim Hegemann da diese von dem stammt.
Jetzt gehe ich zu Speer in Reutlingen.
Gruß Sladjan
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Speer oder/und März.
Beim März habe ich allerdings einen Spezialdeal.
Er holt das Bike mit dem Transporter bei mir kostenfrei ab und bringt es wieder, da Teile der Verwandtschaft in meiner Nähe wohnen.
Und weil dann mein Bike manchmal für eine Woche verschwindet, bekomme ich immer mal wieder ein bike zum Testen.
So kannst ich mal eine neue DUC, Benelli oder MV testen.
Allederdings denke ich er weis auch, wenn mir so ein bike zusagt, dann kauf ich auch schnell mal eine.
Manchmal bringe ich meine bike auch selbst hin, dann bekomme ich für den Tag ein Bike und mache einen kleinen Ausflug durch den Schwarzwald.
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WeHa
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18.04.2006 07:41
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Zitat: | Hallo zusammen,
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Nach langem hin und her, begründete er seine Aussage damit, ich habe die MV nicht bei Ihnen bzw. nicht bei einem offiziellen MV Händler gekauft, daher kann er keine Garantie gewähren.
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Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen ????
Gruss Daniel |
Daniel - bei Importmaschinen verhält sich das ganze Garantiegelumpe in etwa so (siehe unten). Dabei ist es völlig egal um welche Marke es geht - ist bei allen das gleiche ...
1) Werksgarantie: Die Werksgarantie gewährt der Hersteller für jedes Motorrad in Verbindung mit dem "Ursprungsland" in welches die Maschine geliefert wurde!
Wenn Garantieansprüche anfallen, werden diese ausgehend vom Händler an den jeweiligen Importeur (in unserem Falle MV Deutschland) weitergeleitet und von diesem abgewickelt. Das heißt der Importeur vertritt den Hersteller MV und dessen Interessen im jeweiligen Land!
Hast du nun zum Beispiel eine Maschine die für die Niederlande bestimmt war, so kannst du oder dein Händler diese Werksgarantie "nur über MV Niederlande" geltend machen (denn MV Deutschland sagt: Ist keine "deutsche Maschine", bitte an den jeweiligen Importeur wenden).
Ein ziemlicher Abwicklungsaufwand also, den sich kaum ein Händler antut, da er ihn ja auch nicht bezahlt bekommt.
D.h. - die Garantie steht dir natürlich zu, nur die Durchsetzung der Ansprüche und deren Abwicklung ist sehr umständlich, zeitaufwendig und nervtötend. Theorie und Praxis eben!
Es steht nichteinmal fest, ob zB. MV Niederlande, oder Frankreich o.ä. überhaupt mit Händlern aus D zusammenarbeiten. Möglich das diese nur mit Händlern aus dem eigenen Land Garantieansprüche abwickeln.
2) Werkstattgarantie: Dies ist eine Garantieform, die der Händler welcher Importmaschinen vertreibt geben muß, um den gesetzlichen Ansprüchen in Deutschland gerecht zu werden - d.h. der Händler muß für Motorräder aus dem Ausland eine hier in D durchsetzbare Garantie für den Kunden gewähren - mit ihm als Garantiegeber!
In der Regel versucht der Händler diese Garantie auf seinen eigenen Laden, oder auf einen mit ihm kooperierenden Händler zu beschränken. D.h. die Kosten zu kontrollieren und natürlich auch die Ansprüche.
Der Händler selber kann dann den oben beschriebenen Weg gehen und die gewährten Garantieleistungen bei MV geltend machen.
Die Werkstattgarantie ist also im Grunde die Bindung der Werksgarantie an einen bestimmten Händler - nämlich den, bei dem du gekauft hast.
Das ist der Preis für eine preiswertere Maschine!
Diskussion darüber gabs hier im Forum schon - mußt du evt. mal ein bischen suchen ...
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Hallo,
danke für die Info. Das ganze nervt mich schon ziemlich ab. Wenn MV Agusta von seinen Produkten überzeugt währe, gäbe es keine Bedarf sich vor Garantieleistungen zu drücken.
Die legen es sich so wie sie es brauchen. Mache ich meine Inspek. bei keinem autorisiertem MV Händler keine Garantie, kaufe ich bei keinem autorisiertem MV Händler keine Garantie. Bei den Autos gibt es in der Hinsicht auch keine Probleme.
Wir sind in Europa, da sollte es keine Diskusionen geben. Beim verkaufen sind alle schnell aber dann..........
Mein Händler bei dem ich die Maschine gekauft habe gibt es nicht mehr, also Arschkarte gezogen.
Fakt ist dass ich eine Maschine mit einer Werksgarantie von MV Agusta erworben habe. Ob die Garantie von MV Niederlande, Deutschland oder Frankreich übernommen wird ist in meinen Augen ein MV internes Problem. Meines als Käufer kann es nicht sein.
Gruss Daniel
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WeHa
Offline
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19.04.2006 07:28
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Kann deinen Ärger verstehen Daniel - aber das ist kein MV-spezifisches Problem, das machen ALLE Hersteller so.
"Offiziell" drückt sich (in diesem Falle MV) nicht vor den Garantieleistungen, sondern man möchte damit erreichen, daß der Verkauf der Maschinen über das "offizielle" Händlernetz läuft und nicht über "dubiose" Kanäle über die die Hersteller nicht ordentlich mitverdienen.
Das gleiche Problem gab es (und gibt es teilweise immer noch) bei den Autos auch. Warum kostet ein Golf in Polen oder anderswo in Europa 5.000€ weniger als in D?
Logischerweise kann also VW nicht daran interessiert sein, wenn sich Deutsche ihren Golf in Polen kaufen und importieren ...
So ist es bei den Motorrädern auch - wollen halt alle mitverdienen, und der Kunde bleibt dabei auf der Strecke!
Ich habe übrigens auch eine "graue" und toi-toi-toi kein Problem gehabt das mich in irgendeiner Weise mit dieser Problematik in Verbindung gebracht hätte. Hab den Händler über den ich gekauft habe nach dem Kauf nie wieder gesehen. Habe aber auch das Glück hier bei mir vor der Haustüre einen begnadeten Italoschrauber zu haben, der eine offizielle Ducati-Vertretung hat und auch MV, Aprilia und Bimota betreut.
Auch wenn er kein offizieller MV-Händler ist, regelt er solche Sachen über seine "Beziehungen" mit ... ... leider ist sowas aber nicht die Regel!
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Hallo Leute,
das Thema "Garantien" ist ein ewiges Reizthema, speziell für Besitzer von
Grauimporten.Meist werden auch die Begriffe munter durcheinandergeworfen,deshalb hier noch mal die Unterschiede:
1:Garantie: Heisst nichts anderes, als das der Hersteller für sein Produkt
eine z.Bsp. Zweijährige Garantie "mitliefert", d.h.:
Wasserpumpe leckt: Wird kostenlos behoben
Motorschaden: Wird kostenlos während der Garantiezeit behoben
Hinterreifen abgefahren: Natürlich nicht :-)
Anders verhält es sich bei Grau-Importen, da gewährt der Händler i.d.R
eine Zweijährige GEWÄHRLEISTUNG! Das ist etwas ganz anderes als die Garantie, nämlich:Der Verkäufer GEWÄHRLEISTET einen bestimmten
Zustand des Motorrades BEI ZEITPUNKT DER ÜBERGABE/ERSTZULASSUNG! Natürlich geht man davon aus das dieser Zustand bei einem Neumotorrad nur der mangelfreie Zustand sein kann.
Nach 12 Monaten gilt allerdings die BEWEISLASTUMKEHR: Das heisst:
Tritt im 13 Monat nach Beginn der Gewährleistung ein Mangel auf,
obliegt es dem Käufer nachzuweisen,das dieser Mangel bereits in den
12 Monaten davor "angelegt" worden ist! Ziemlich schwierig bis unmöglich
für einen Laien diesen Beweis zu erbringen.Da kann man nur noch auf einen kulanten Händler hoffen. Die Gewährleistung ist nach
EU-Recht eine Mindestanforderung,die jeder Händler erbringen MUSS.
Hoffe,das dieser kurze Abriss eingermassen für den ein oder anderen nützlich ist.
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WeHa
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28.06.2006 07:12
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Zitat: | Hallo Leute,
das Thema "Garantien" ist ein ewiges Reizthema, speziell für Besitzer von
Grauimporten.Meist werden auch die Begriffe munter durcheinandergeworfen,deshalb hier noch mal die Unterschiede:
1:Garantie: Heisst nichts anderes, als das der Hersteller für sein Produkt
eine z.Bsp. Zweijährige Garantie "mitliefert", d.h.:
Wasserpumpe leckt: Wird kostenlos behoben
Motorschaden: Wird kostenlos während der Garantiezeit behoben
Hinterreifen abgefahren: Natürlich nicht :-)
Bis hierhin ganz richtig ...
Anders verhält es sich bei Grau-Importen, da gewährt der Händler i.d.R
eine Zweijährige GEWÄHRLEISTUNG! Das ist etwas ganz anderes als die Garantie, nämlich:Der Verkäufer GEWÄHRLEISTET einen bestimmten
Zustand des Motorrades BEI ZEITPUNKT DER ÜBERGABE/ERSTZULASSUNG!
Der HERSTELLER "muß" auch auf Grauimporte 2 Jahre GARANTIE geben, allerdings kann diese nur ein Händler bzw. die Landesvertretung des Herstellers geltend machen in das dieses Motorrad URSPRÜNGLICH geliefert worden ist!
Mit anderen Worten: Der Kunde muss seine Ansprüche über den Händler bei dem er gekauft hat geltend machen, und dieser wiederum holt sich die Leistungen seiner Gewährleistung über die jeweilige Landesvertretung des Herstellers im Ursprungsland!
Das wurde gesetzlich so geregelt, um dem KÄUFER diese für ihn sonst beinahe unmögliche Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern!
Natürlich geht man davon aus das dieser Zustand bei einem Neumotorrad nur der mangelfreie Zustand sein kann.
Nach 12 Monaten gilt allerdings die BEWEISLASTUMKEHR: Das heisst:
Tritt im 13 Monat nach Beginn der Gewährleistung ein Mangel auf,
obliegt es dem Käufer nachzuweisen,das dieser Mangel bereits in den
12 Monaten davor "angelegt" worden ist! Ziemlich schwierig bis unmöglich
für einen Laien diesen Beweis zu erbringen.Da kann man nur noch auf einen kulanten Händler hoffen.
Die je nach Kaufgegenstand bis zu 2-jährige Gewährleistungspflicht wird vom Gesetzgeber dem Händler bzw. Hersteller vorgeschrieben. Von Beweislastumkehr (in Bezug auf Neufahrzeuge) ist mir absolut nichts bekannt! Ich vermute das Du hier die Gewährleistungsbestimmungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen verwechselst!
Die Gewährleistung ist nach
EU-Recht eine Mindestanforderung,die jeder Händler erbringen MUSS.
Hoffe,das dieser kurze Abriss eingermassen für den ein oder anderen nützlich ist.
Die Gewährleistung erbringt der Händler damit der Käufer seine Ansprüche unter normalen Voraussetzungen durchsetzten kann!
Da der Händler aber nicht aus reiner Nächstenliebe mal eben so aus seiner Privatschatulle des Käufers Schäden behebt, holt sich dieser seine erbrachten Leistungen über die ganz normalen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller zurück. Der bürokratische Aufwand dazu bleibt am Händler hängen - so ist das auch vom Gesetzgeber beabsichtigt, um den privaten Kunden zu schützen!
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Roland
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28.06.2006 17:24
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Frage: woran im KFZ-Brief erkennt man eigentlich einen Grauimport?
Gruß
Roland
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Andreas
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28.06.2006 18:24
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Zitat: | Frage: woran im KFZ-Brief erkennt man eigentlich einen Grauimport?
Gruß
Roland |
zu 3 = 0000000 , dies gilt aber nicht für alle.
Ansonsten steht bei einem deutschen Modell doch sicher etwas von MV Agusta Deutschland, Wesseling!?
Andreas
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Hallo Weha,
sorry da muss ich nochmal dazwischen: Eine Zweijährige Garantie ist mitnichten Pflicht eines Herstellers! Nimm zum Beispiel Audi,VW oder
auch Mercedes, die vor ca. 2-3 Jahren von der Werksgarantie auf die zweijährige Gewährleistung umgeschwenkt sind. Damit bewegten Sie sich rechtlich absolut im grünen Bereich, nur auf Druck der Käufer und der einschlägigen Presse haben sie zurückgerudert und sind zähneknirschend
wieder auf die Werksgarantie umgeschwenkt, nicht zuletzt wegen der
Beweislastumkehr,die dem Endkunden ziemliche Hürden aufgebaut hat.
Ein konkreter Fall aus dem Motorradbereich: Meine F1000 ist von
Limbächer,Grauimport aus dem Land der Nudeltunker,somit keine
offizielle deutsche Version,Neufahrzeug, zero Kilometer. Laut Rechnung
gewährt mir aber die Fa. Limbächer nur eine zweijährige Gewährleistung,
keine Garantie! Nochmal: Eine Garantie ist keineswegs,auch nicht für einen Grauimport,Pflicht! Das ist im Motorradbereich bei allen Grauimporten,auch bei den Schlitzaugen,gängige Praxis.Warum allerdings
ein sagen wir mal Hyundai, der aus Belgien importiert wurde,trotzdem in
den Genuss einer dreijährigen Garantie analog zu seinem deutschen Pendant kommt und die Zweiradfraktion sich mit der Hartz4-Version einer
Garantie,sprich mit der Gewährleistung abfinden muss,konnte mir bis jetzt auch niemand schlüssig erklären
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WeHa
Offline
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29.06.2006 07:20
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Da wir uns hier im MV-Forum befinden, beschränken wir die ganze Sache mal auf die Marke MV-Agusta!
MV gewährt für alle Motorräder die EU-weit ausgeliefert werden eine 2-jährige Werksgarantie (auch wenn dies grundsätzlich keine Pflicht ist) ... egal ob das Motorrad nach Deutschland, Holland, Spanien oder sonstwohin geliefert wurde. Richtig?
Diese Garantieleistung steht grundsätzlich jedem Käufer eines MV-Motorrades zu ... egal wo innerhalb der EU er es gekauft hat! Auch korrekt, oder?
"Grau" heißt das ein Motorrad das zB. ursprünglich für den spanischen Markt bestimmt war, nun in Deutschland verkauft wurde!
Auch für dieses Motorrad gilt die 2-jährige Werksgarantie von MV. Soweit so gut!
Die Durchsetzung der Garantieansprüche gegenüber MV übernimmt bei einem deutschen Modell ein beliebiger deutscher Vertragshändler über den deutschen Generalimporteur MV-Deutschland in Wesseling!
Bei einer "grauen" läuft diese Prozedur nur über den Händler der die Maschine in Deutschland verkauft hat. Dieser muß dann die Garantieansprüche über einen (in diesem Falle spanischen) Zwischenhändler und den spanischen Generalimporteur geltend machen und durchsetzten!
Letztendlich läuft beides auf das gleiche hinaus - nur das diese ganze Prozedur bei einem Grauimport länger dauern kann, und die Ansprüche hier in Deutschland nur bei dem Händler geltend gemacht werden können, der die Maschine veräußert hat!
Das ist jetzt einfach mal ganz vereinfacht beschrieben wie der Vorgang abläuft wenn es keine Streitigkeiten gibt - zumindest hat man es mir so seitens Anwalt UND Händler vereinfacht dargelegt!
Die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung ist IMHO eine rein deutsche Variante innerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung, kommt also bei einem Rechtsstreit innerhalb Deutschlands zum tragen. Und nur dann - also wenn Uneinigkeit zwischen Händler und Kunde herrscht, kommen die Einwände und Einschränkungen die du beschrieben hast zum tragen - zumindest wurde es mir so erklärt!
Man könnte ja rein theoretisch auch hergehen und die Garantieansprüche direkt über den Zwischenhändler im jeweiligen Land (zB.Spanien) geltend machen ... leider würde das bei Unkenntnis der Landessprache recht schwierig. Und englisch sprechen leider auch nicht alle - in Frankreich wäre man komplett aufgeschmissen!
Wie auch immer - wo kein Kläger, da kein Richter ... und in dem Falle kann es uns auch egal sein ob sich das Baby Garantie oder Gewährleistung nennt!
Und wer es ganz genau wissen will, der kann ja hier weiterlesen!
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