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Dieses Thema hat 20 Antworten
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 Sonstige technische Themen
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jens Offline

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Beiträge: 941

29.06.2006 08:20
Garantieleistungen Antworten
Was passiert denn wenn ich aus der Schweiz
nach Deutschland Kiel fahre. Mein Moped zerreist
das Radlager innerhalb der Garantie. Der ADAC
brindt mich in die nächste Vertragswerkstatt laut
Worldwide Dealers. Dann muß ich die Reparatur
selber tragen
Oder muß ich mein Moped in die Schweiz bringen
Wozu ist dann die Liste aller Händler Weltweit
die es zur MV dazu gab
Gruß jens

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

29.06.2006 12:28
Garantieleistungen Antworten
Ich vermute mal das der deutsche MV-Händler die Kosten direkt über den Generalimporteur MV-Schweiz abrechnet - da es ja eine schweizer MV ist!
Möglich wäre auch der Umweg über Wesseling oder der direkte Kontakt mit MV in Varese ...

norpet Offline

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Beiträge: 530

17.07.2006 22:40
Garantieleistungen Antworten
Meine F4 1000 S, Modell F5, [Variante 11, Version BB (was immer das bedeuten mag)] wurde als Neufahrzeug bei einem Nicht-Vertragshändler gekauft. Mir ist nicht bekannt, woher diese und weitere MV's im Angebot dieses Händlers stammen. Es wurde eine CE Bescheinigung für die Zulassung mitgeliefert. Mir wurde gleichzeitig das Garantie-Heft, in welchem die deutsche Lieferbescheinigung von MV Agusta Deutschland GmbH abgestempelt und abgezeichnet ist, übergeben.
Die 1000 km Inspektion wurde von einem Vertragshändler ausgeführt.

Kann mir bitte jemand sagen, wie es sich hier mit der Garantie verhält, ist MV Agusta Deutschland über einen Vertragshändler im Garantiefall in der Pflicht?

Gruß
Norbert

Alfred Offline

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Beiträge: 2.911

17.07.2006 22:51
Garantieleistungen Antworten
Zitat:
Meine F4 1000 S, Modell F5, [Variante 11, Version BB (was immer das bedeuten mag)] wurde als Neufahrzeug bei einem Nicht-Vertragshändler gekauft. Mir ist nicht bekannt, woher diese und weitere MV's im Angebot dieses Händlers stammen. Es wurde eine CE Bescheinigung für die Zulassung mitgeliefert. Mir wurde gleichzeitig das Garantie-Heft, in welchem die deutsche Lieferbescheinigung von MV Agusta Deutschland GmbH abgestempelt und abgezeichnet ist, übergeben. Die 1000 km Inspektion wurde von einem Vertragshändler ausgeführt.

Kann mir bitte jemand sagen, wie es sich hier mit der Garantie verhält, ist MV Agusta Deutschland über einen Vertragshändler im Garantiefall in der Pflicht?

Gruß
Norbert

Wie schon am Stammtisch erwähnt, scheinst Du die volle Garantieleistung, also kein Grauimport, von MV in Anspruch nehmen zu können.

WeHa Offline

Besucher

Beiträge: 4.390

18.07.2006 07:20
Garantieleistungen Antworten
Zitat:
Zitat:
Meine F4 1000 S, Modell F5, [Variante 11, Version BB (was immer das bedeuten mag)] wurde als Neufahrzeug bei einem Nicht-Vertragshändler gekauft. Mir ist nicht bekannt, woher diese und weitere MV's im Angebot dieses Händlers stammen. Es wurde eine CE Bescheinigung für die Zulassung mitgeliefert. Mir wurde gleichzeitig das Garantie-Heft, in welchem die deutsche Lieferbescheinigung von MV Agusta Deutschland GmbH abgestempelt und abgezeichnet ist, übergeben. Die 1000 km Inspektion wurde von einem Vertragshändler ausgeführt.

Kann mir bitte jemand sagen, wie es sich hier mit der Garantie verhält, ist MV Agusta Deutschland über einen Vertragshändler im Garantiefall in der Pflicht?

Gruß
Norbert

Wie schon am Stammtisch erwähnt, scheinst Du die volle Garantieleistung, also kein Grauimport, von MV in Anspruch nehmen zu können.



Das sehe ich in dem Fall genauso - Stempel und Unterschrift fehlen bei mir nämlich (habe auch nicht bei einem offiziellen MV-Händler gekauft)!
Kannst also beruhigt angasen Norbert!

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