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Dieses Thema hat 23 Antworten
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 Sonstiges
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Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

21.05.2006 13:30
PROVIDA Antworten
An die Fachleute:
Reicht bei einer Provida-Messung durch Hinterherfahren eine Messstrecke von 185 Metern aus? Die festgestellte Geschwindigkeit beträgt abzüglich Toleranz 88 km/h, ist meine ich mit entscheidend für die min. notwendige Messstrecke.

Andreas

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

21.05.2006 13:31
PROVIDA Antworten
Andreas, meinst du das?

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

21.05.2006 13:40
PROVIDA Antworten

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

21.05.2006 13:44
PROVIDA Antworten
Bist Du gefilmt worden? Schöne Aufnahmen?

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

21.05.2006 13:46
PROVIDA Antworten
hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mir bei der Körperhaltung etwas mehr Mühe gegeben

jens Offline

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Beiträge: 941

21.05.2006 13:58
PROVIDA Antworten
12000€ für Video der hat doch noch eine 5.1 Anlage
für zu Hause geordert plus Beamer.
24mm Objektiv da muß er schon dicht auffahren
um das Kennzeichen zu safen.
Und dann noch die Höchstgeschwindigkeit ein Witz.
Aber Andreas ich kann dich beruhigen das Krad fährt am
Bodensee.
Gruß Jens

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

21.05.2006 14:08
PROVIDA Antworten
Zitat:
Aber Andreas ich kann dich beruhigen das Krad fährt am
Bodensee.
Gruß Jens


das Mopped ist auch nur ein Beispiel gewesen um zu zeigen was ich meine. Hier vor Ort ist neuerdings auch eine unterwegs, hat 'nen Film von mir gedreht und ich hab nichtmal 'ne Kopie bekommen .
Die Messstrecke erscheint mir aber etwas kurz, vielleicht hilft ja ein Einspruch, hab nur keine RS-Versicherung, leider.

Andreas

jens Offline

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Beiträge: 941

21.05.2006 14:14
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Mach doch erst einmal einen Einspruch ist doch
nur ein Kreuz und dann abwarten

Was ich nicht verstehe die nehmen doch
ein Krad um dich zu stellen und dir den Film
zu zeigen

Shorty Offline

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Beiträge: 758

21.05.2006 14:58
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Andreas,

als sie mich beim letzten mal angehalten haben, hat mir der "Vopo" erzählt, dass es min. 300m sein müssen damit die ganze Geschichte rechtskräftig werden kann

Gruß
Shorty

jens Offline

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Beiträge: 941

21.05.2006 15:00
PROVIDA Antworten
Zitat:
Andreas,

als sie mich beim letzten mal angehalten haben, hat mir der "Vopo" erzählt, dass es min. 300m sein müssen damit die ganze Geschichte rechtskräftig werden kann

Gruß
Shorty

Vopo gabs doch nur im Osten und von Viedeo hätten
die geträumt

Shorty Offline

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Beiträge: 758

21.05.2006 15:09
PROVIDA Antworten
Zitat:
Zitat:
Andreas,

als sie mich beim letzten mal angehalten haben, hat mir der "Vopo" erzählt, dass es min. 300m sein müssen damit die ganze Geschichte rechtskräftig werden kann

Gruß
Shorty

Vopo gabs doch nur im Osten und von Viedeo hätten
die geträumt


Mir fällt gerade kein anderer Name für die Jungs ein (ohne, dass ich mich gleich strafbar mache)

Gruß
Shorty

WeHa Offline

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Beiträge: 4.390

21.05.2006 16:10
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Andreas - sie müssen dich (also den Fahrer) einwandfrei identifizieren. Wenn sie dich nicht angehalten haben, kommst du auch anders aus der Nummer raus.
Und 185m dürften wohl zu kurz sein - hab da heut morgen mal mit einem befreundeten Anwalt telefoniert. Er ist zwar auf Verkehrsrecht nicht spezialisiert, meinte aber zu wissen das (so wie Shorty) schon gepostet hat, 300m minimum gemessen werden muß!

Drücke dir mal die Daumen!

jimi Offline

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Beiträge: 1.216

21.05.2006 16:13
PROVIDA Antworten
Andreas, was wollen die zur Zeit ? Nur den Fahrer?

Oder haben sie dich direkt angehalten?

elpo Offline

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Beiträge: 701

21.05.2006 18:08
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Hi Andreas,

frag´doch am Mittwoch den Anwalt (falls er gestern auf der Hinfahrt in die Vogesen nicht abgesoffen ist )

Gruß Elke

Andreas Offline

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Beiträge: 3.619

21.05.2006 18:14
PROVIDA Antworten
nachdem der "VoPo" mir ca. 3000 m gefolgt ist hat er mich dann an die Seite gewunken und sein Video vorgeführt. Die gesamte Strecke wurde auch mitgeschnitten, die Messung löst der Beamte aber manuell aus und beendet sie auch manuell durch Tastendruck oder so (sie lag eben nur bei 185 m). Das Durchschnittstempo minus 5 km/h (Toleranz) wird dann errechnet und einem vorgeworfen, in meinem Fall 7,16 sec. für 185 m, nur ob das reicht? Sollten mindestens 300 m erforderlich sein lohnt bestimmt ein Einspruch, auf Autobahnen müssen wohl 500 m mindestens gemessen werden.

Andreas

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