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Dieses Thema hat 23 Antworten und wurde 601 mal aufgerufen
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Andreas
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21.05.2006 18:15
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Zitat: | Hi Andreas,
frag´doch am Mittwoch den Anwalt (falls er gestern auf der Hinfahrt in die Vogesen nicht abgesoffen ist )
Gruß Elke |
hab schon an ihn gedacht, werd den Brief mal mitnehmen.
Andreas
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jens
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21.05.2006 18:29
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Zitat: | nachdem der "VoPo" mir ca. 3000 m gefolgt ist hat er mich dann an die Seite gewunken und sein Video vorgeführt. Die gesamte Strecke wurde auch mitgeschnitten, die Messung löst der Beamte aber manuell aus und beendet sie auch manuell durch Tastendruck oder so (sie lag eben nur bei 185 m). Das Durchschnittstempo minus 5 km/h (Toleranz) wird dann errechnet und einem vorgeworfen, in meinem Fall 7,16 sec. für 185 m, nur ob das reicht? Sollten mindestens 300 m erforderlich sein lohnt bestimmt ein Einspruch, auf Autobahnen müssen wohl 500 m mindestens gemessen werden.
Andreas |
und warum haste denn nicht abgeschüttelt
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Andreas
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21.05.2006 18:34
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Zitat: | Zitat: | nachdem der "VoPo" mir ca. 3000 m gefolgt ist hat er mich dann an die Seite gewunken und sein Video vorgeführt. Die gesamte Strecke wurde auch mitgeschnitten, die Messung löst der Beamte aber manuell aus und beendet sie auch manuell durch Tastendruck oder so (sie lag eben nur bei 185 m). Das Durchschnittstempo minus 5 km/h (Toleranz) wird dann errechnet und einem vorgeworfen, in meinem Fall 7,16 sec. für 185 m, nur ob das reicht? Sollten mindestens 300 m erforderlich sein lohnt bestimmt ein Einspruch, auf Autobahnen müssen wohl 500 m mindestens gemessen werden.
Andreas |
und warum haste denn nicht abgeschüttelt |
ganz im Gegenteil, ich hab eher langsam gemacht weil er mich nervte und vorbeifahren sollte, war vielleicht mein Glück, sonst Fahrverbot
Andreas
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Andreas
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21.05.2006 18:59
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interessant, hier steht auf Seite 2 etwas von mindestens 300 Metern:
Klick
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jimi
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21.05.2006 19:08
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kannst Du ihn nicht dranbekommen wegen zu dichtem Auffahrens! Ich hab es gesehen! Ich kanns bezeugen, war hinter ihm!
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Shorty
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21.05.2006 19:25
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Zitat: | kannst Du ihn nicht dranbekommen wegen zu dichtem Auffahrens! Ich hab es gesehen! Ich kanns bezeugen, war hinter ihm! |
Ich auch, und er hat die ganze Zeit gedrängelt (Nötigung) und Dich zum "schneller Fahren" animiert
Gruß
Shorty
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Andreas
Offline
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21.05.2006 19:37
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dafür gibt es ja das Video, da ist sein Abstand ja ersichtlich, denke mal viel weniger als 50 Meter waren es auch kaum. Geldstrafe und 3 Punkte könnte man ja auch noch hinnehmen, aber die nächsten 12 Monaten müsste man sich extrem vorsehen, sonst droht Monat Fahrverbot bei nochmal min. 25 zu viel km/h. Dank an die neue Rechtssprechung,
Andreas
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In der Schweiz ist die Nachfahrstrecke auf 1000m erhöht worden. Vorher ist keine gültige Messung vorhanden.
Vorher ist die Nachfahrstrecke 500m gewesen. Durch verschiedene Urteile wurde dies dann geändert.
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