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Andreas
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22.10.2006 18:27
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.
letzten Sonntag hab ich folgendes ersteigert: Werbung: Klick
heute, nach genau 7 (!) Tagen und einigen Mails meinerseits kam folgende Antwort:
Zitat: | Hallo,
entschuldigen Sie das ich mich erst jetzt bei Ihnen melde.
Ich muß Ihnen mitteilen das die von Ihnen ersteigerte Kurbelwelle sich nicht mehr in meinem Besitz befindet und ich Ihnen diese nicht schicken kann.
Meine Motorradteile lagern bei meiner Mutter im Keller, die letzte Woche besuch von einen Schrotthändler hatte dem Sie versehentlich einige teile mitgegeben hat.Unter diesen Teilen befand sich auch die Kurbelwelle. Da meine Frau Mutter mitlerweile fast 70 Jahre alt hat Sie aus versehen diese Teile mitgegeben.
Eine Anschließende Suche nach dem Schrotthändler blieb leider erfolglos.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Sch |
da hat ihm wohl der erzielte Preis nicht recht gepasst und dann diese blöde Story, am besten Finger weg von solchen Spinnern.
Andreas
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Samhain
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22.10.2006 18:37
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ganz klarer Fall von Betrug.
In Verzug setzen und danach Anzeige erstatten wegen Betruges. Weiterhin eBay in Kenntnis setzen darüber ... so einfach ist das
Es könnte sogar vorsätzlicher Betrug vorliegen. Hierzu müsste man die Polizei / Rechtsanwalt befragen.
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Schreib ihm erstmal, daß Ihr einen Vertrag eingegangen seid, und beide Parteien auf Erfüllung pochen können.
Sollte er die Kurbelwelle immer noch nicht rausrücken, kein Problem. Durch Deinen günstigen Kauf kannst Du den Dir entgangenen Gewinn bei dem Verkäufer einfordern (Differenzbetrag zw. der Ebay Auktion und nem realistischen Gebrauchtpreis; ich würde paar Händler abtelefonieren und die fragen). Danach sollte der Typ schon klein bei geben und Dir die Kurbelwelle schicken. Falls nicht, rechtsschut einschalten, denn es geht schon um nen beträchtlichen Wert.
Du bist imho auf der sicheren Seite.
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Ja denke auch das der Preis nicht stimmt. Das Foto sieht nicht aus wie im Keller geschossen. Kannst dem Vogel ja nicht mal ne schlechte Bewertung geben dann bekommste auch gleich ne Schlechte zurück.
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Andreas
Offline
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22.10.2006 21:48
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Zitat: | Schreib ihm erstmal, daß Ihr einen Vertrag eingegangen seid, und beide Parteien auf Erfüllung pochen können.
Sollte er die Kurbelwelle immer noch nicht rausrücken, kein Problem. Durch Deinen günstigen Kauf kannst Du den Dir entgangenen Gewinn bei dem Verkäufer einfordern (Differenzbetrag zw. der Ebay Auktion und nem realistischen Gebrauchtpreis; ich würde paar Händler abtelefonieren und die fragen). Danach sollte der Typ schon klein bei geben und Dir die Kurbelwelle schicken. Falls nicht, rechtsschut einschalten, denn es geht schon um nen beträchtlichen Wert.
Du bist imho auf der sicheren Seite. |
rechtsgültiger Kaufvertrag hab ich ihm schon verständlich gemacht, und Schadenersatzklage angedroht (Differenz aus Neupreis und Auktionspreis, also nur mal so grob gerechnet 3000 EUR). Mal schauen ob er einlenkt.
Andreas
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Zitat: | rechtsgültiger Kaufvertrag hab ich ihm schon verständlich gemacht, und Schadenersatzklage angedroht (Differenz aus Neupreis und Auktionspreis, also nur mal so grob gerechnet 3000 EUR). Mal schauen ob er einlenkt.
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andreas..wenn du geld für anwalt und gericht übrig hast kannst du es zum fenster rausschmeißen..
eine klage hat nur einen sinn wenn du den schaden beziffern kannst..
das dürfte dir schwer fallen..denn du hast keinen..
er kann vom vertrag zurücktreten wenn er nicht mehr im besitz des artikels ist..und das ist er nicht mehr..und schuld daran ist er auch nicht..
hätte ich an seiner stelle auch so gemacht..
frank
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OS70
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23.10.2006 00:28
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.
Hi Andreas,
glaube, der Name kommt mir bekannt vor! Wurde glaub ich auch schon
mal im racing4fun Forum was zu geschrieben! Kann das aber leider nicht
100% beschwören, da dort von den Admins die Namen grundsätzlich gelöscht
werden!
Würde an deiner Stelle hierbei auf mein Recht bestehen! Setze ihm schriftlich
eine Frist von 7 Tagen zur Erfüllung des VERBINDLICHEN Kaufvertrages! Somit
umgehst du die Anwaltskosten! Wenn er nach 7 Tagen nicht liefert oder Ersatz
beschafft, dann gib die Sache an den Anwalt weiter! Dieser kann dann, nachdem
du deinen "Vertragspartner" schriftlich zur Vertragserfüllung aufgefordert hast,
auch seine Kosten an ihn stellen.
Ebay wird häufig von dubiosen Käufern/Verkäufern mit einem Teppich Basar
verwechselt, dabei ist die Rechtslage seit einigen Jahren glasklar. Ist 100%
ein verbindlicher Vertrag der von beiden Seiten eingeklagt werden kann!
Ebay selbst kannst du dabei vergessen! Die kümmern sich einen feuchten
Sch**** um derartige Belange. Hauptsache die können Ihre Gebühren abkassieren.
Würde die Sache schriftlich anmahnen und danach bei Nichterfüllung einen
Anwalt einschalten. Anhand der Bewertungen sieht man ja schon, dass du
nicht der erste bist!
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=schmusi12&iid=200032559027&ssPageName=VIP:feedback:2:de
OS
p.s. würde auch an deiner Stelle den Namen hier xxx!! Sonst kannst du noch belangt werden wegen übler Nachrede oder Verleumdung!
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Zitat: |
andreas..wenn du geld für anwalt und gericht übrig hast kannst du es zum fenster rausschmeißen..
eine klage hat nur einen sinn wenn du den schaden beziffern kannst..
das dürfte dir schwer fallen..denn du hast keinen..
er kann vom vertrag zurücktreten wenn er nicht mehr im besitz des artikels ist..und das ist er nicht mehr..und schuld daran ist er auch nicht..
hätte ich an seiner stelle auch so gemacht..
frank |
Frank, leider nicht so richtig. Sehr wohl ist Andreas ein Schaden entstanden (günstiger Kaufpreis im Vergleich zum Neukauf) und dieser ist nicht gerade wenig.
Des weiteren kann er vom Kaufvertrag nicht mehr zurücktreten sobald die Auktion abgeschlossen ist - außer Andreas willigt ein.
Und für was hat man nen Rechtsschutz
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Zitat: | Frank, leider nicht so richtig. Sehr wohl ist Andreas ein Schaden entstanden (günstiger Kaufpreis im Vergleich zum Neukauf) und dieser ist nicht gerade wenig.
Des weiteren kann er vom Kaufvertrag nicht mehr zurücktreten sobald die Auktion abgeschlossen ist - außer Andreas willigt ein.
Und für was hat man nen Rechtsschutz
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ich hoffe andreas zieht das durch..wir werden dann sehen wer recht hat..da er geschickter weise die 70 jährige mutter vorschiebt kann er den vertrag nicht erfüllen (er würde ja gerne aber.....)..bin echt gespannt was rauskommt, mit rechtschutz ist das ja kein problem..
frank
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OS70
Offline
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23.10.2006 10:42
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Andreas,
lad dir das mal runter für deine "Unterlagen"
Kannst du sicherlich gebrauchen...
http://www.os70.de/TEMP/Auktion_Andreas.pdf
Zitat: | da er geschickter weise die 70 jährige mutter vorschiebt kann er den vertrag nicht erfüllen (er würde ja gerne aber.....)..bin echt gespannt was rauskommt, mit rechtschutz ist das ja kein problem..
frank |
Frank,
was hat denn die Mutter damit zu tun! Wenn diese das Zeug verbimmelt,
dann ist das nicht Andreas´ Problem. ER muss dann für gleichwertigen
Ersatz sorgen!
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Zitat: |
Zitat: | da er geschickter weise die 70 jährige mutter vorschiebt kann er den vertrag nicht erfüllen (er würde ja gerne aber.....)..bin echt gespannt was rauskommt, mit rechtschutz ist das ja kein problem..
frank |
Frank,
was hat den die Mutter damit zu tun! Wenn diese das Zeug verbimmelt,
dann ist das nicht Andreas´ Problem. ER muss dann für gleichwertigen
Ersatz sorgen! |
Genau so ist´s
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OS70
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23.10.2006 11:05
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Manfred
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23.10.2006 13:32
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Alfred
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23.10.2006 17:59
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Und wer ist Sisu 567
Vieleicht der Schrothändler.
Der hat noch ein oder zwei andere Namen. Z.B. gladio-61
@lf
Ich sag mal Drecksack
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