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Hallo Gemeinde,
folgendes habe ich gelesen:
Die Kfz-GVO 1400/2002 und der Leitfaden zu dieser Verordnung greifen auch in die Praxis der Garantiezusagen der Fahrzeughersteller ein: Nach der Brüsseler EU-Kommission kann diese dem Verbraucher nun nicht mehr allein deshalb verweigert werden, weil während der Laufzeit von Sachmangelhaftung oder Garantie Arbeiten am Fahrzeug in einer freien Werkstatt oder mit Teilen aus dem freien Markt durchgeführt wurden.
Gegen die Verbindung solcher nicht zusammenhängender Baugruppen bei der Garantieeinräumung richtete sich der CLEDIPA-Ergänzungsantrag zum damaligen Verordnungsentwurf von Mario Monti. Wie ernst die EU-Kommission aber die Position des freien Kfz-Teilehandels im Sinne des Verbraucherschutzes nahm, zeigte sich in den Ausführungen der Kommission zum Verständnis der GVO (sog. Leitfaden): Obwohl es nicht gelungen ist, eine solche für den Autofahrer äußerst negative Garantiehandhabung in der eigentlichen Kfz-GVO zu verankern, hat die EU-Kommission aber inzwischen in ihrem Leitfaden zum Verständnis der GVO erklärt: „Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechtes berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer „erweiterten Gewährleistung“ an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen Netz hindern.“
Die EU-Kommission spricht sich also explizit gegen die Praxis der Vergangenheit aus, dass Automobilhersteller ihren Kunden Garantieansprüche – z.B. die gegen Durchrostung – versagten, weil das Auto nicht lückenlos in ihren Werkstätten und mit ihren Teilen gewartet oder repariert worden sind. Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für den freien Markt, sondern für die Stellung des Verbrauchers überhaupt. Er kann sich für die Werkstatt seines Vertrauens entscheiden! So haben auch schon Volkswagen und andere Hersteller offiziell erklärt, den Bestand der Garantiezusagen anzuerkennen. Soweit einige Hersteller verbreiten, die Wartung in der freien Werkstatt müsse jedoch "nach Vorgaben" des Kfz-Herstellers erfolgen, entbehrt diese Meinung jeder Grundlage im Wortlaut der GVO.
.....auch wenn hier von Autos die Rede ist, bezieht sich die GVO auf den gesammten KFZ-Markt.
So wie es sich im EU-Recht liest, geht der Anspruch auf Garantie nicht weg wenn man das Fahrzeug in einer "freien" Fachwerkstatt hat warten lassen!!
Was meint ihr dazu ?
Gruß
Quicki
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Heisses Thema!
Finde ich - auch für mich - sehr interessant.
Ich hab etwas bedenken was Garantie angeht, wenn ich PC III einbaue und damit in die Vertragswerkstatt fahre('n muss) (ob inspektion o.ä.). Ist die Garantie dann gleich futsch?
Sagt der Mechaniker zum Chef: "Hier schau'ma, der hat PC III drin - kommt nich von uns... klarer eingriff in die Motorsteuerung - Garantie is wech!"
Oder wird das Thema erst interessant wenn wirklich der Fall des Falles eintritt? Dann könnte man ja, bevor man das Mopped dann in die Werkstatt bringt - schnell PC III ausbauen und auf orig. umstecken.
Ich gehe damit auch ungern zu meinen Händler, ich hab etwas bedenken, wenn er hört was ich da vor habe und zu wem ich damit gehen möchte, das er gleich blockiert.
Stephan
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Axel_F.
Offline
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26.11.2008 22:02
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nun,
im Prinzip völlig richtig.
Einen Haken gibt es aber:
Im Falle eines Garantieanspruches muss DU dann die Ansprüche BEIM HERSTELLER anmelden und durchsetzen, was ja sonst der Vertragshändler für Dich macht.
Wenn ich nun beispielsweise Deine Morini warten würde und es wäre etwas an Garantiearbeiten, dann könnte ich diese NICHT beim Hersteller anmelden. Den Papierkram hättest Du dann an den Hacken, da der Hersteller nicht verpflichtet ist, mit mir die Garantie abzuwickeln. Nur mit Dir, oder dem Vertragshändler.
Gruß
Axel F.
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Zitat: | nun,
im Prinzip völlig richtig.
Einen Haken gibt es aber:
Im Falle eines Garantieanspruches muss DU dann die Ansprüche BEIM HERSTELLER anmelden und durchsetzen, was ja sonst der Vertragshändler für Dich macht.
Wenn ich nun beispielsweise Deine Morini warten würde und es wäre etwas an Garantiearbeiten, dann könnte ich diese NICHT beim Hersteller anmelden. Den Papierkram hättest Du dann an den Hacken, da der Hersteller nicht verpflichtet ist, mit mir die Garantie abzuwickeln. Nur mit Dir, oder dem Vertragshändler.
Gruß
Axel F. |
Es geht mir eher um Inspektion, Axel !
@stephan,
beim Auto habe ich bis jetzt noch keinen Händler kennen gelernt, der einen Kunden beim Werk anschwärzt.
Ich habe alle Autos gechipt, bis jetzt keine Probleme !
Gruß
Quicki
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Nunja, mir gehts da ja speziell um zwei Werkstätten die miteinander (laut hören-sagen) auf keinen grünen Zweig kommen.
Stoners Fall wurde mir damals gleich lang und breit erzählt von einer der beiden Werkstätten, von wegen Garantie sofort erloschen weil er mit sein Bremsproblem in der verkehrten Werkstatt war etc.
Da wird man schnell skeptisch, vorallem wenn man genau in DIE Werkstatt gehen möchte, von der einen der Garantie-händler pertu abrät (aufgrund von Garantieanspruch).
Stephan
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stoner
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26.11.2008 23:04
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Ach wie gut ist dieses forum ...@Quicki:wir reden bei nobby...
Stephan und "Kompetenz" haben PN...
grüsze
stoner
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WeHa
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26.11.2008 23:58
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Zitat: | Zitat: | nun,
im Prinzip völlig richtig.
Einen Haken gibt es aber:
Im Falle eines Garantieanspruches muss DU dann die Ansprüche BEIM HERSTELLER anmelden und durchsetzen, was ja sonst der Vertragshändler für Dich macht.
Wenn ich nun beispielsweise Deine Morini warten würde und es wäre etwas an Garantiearbeiten, dann könnte ich diese NICHT beim Hersteller anmelden. Den Papierkram hättest Du dann an den Hacken, da der Hersteller nicht verpflichtet ist, mit mir die Garantie abzuwickeln. Nur mit Dir, oder dem Vertragshändler.
Gruß
Axel F. |
Es geht mir eher um Inspektion, Axel !
@stephan,
beim Auto habe ich bis jetzt noch keinen Händler kennen gelernt, der einen Kunden beim Werk anschwärzt.
Ich habe alle Autos gechipt, bis jetzt keine Probleme !
Gruß
Quicki |
Wenn du in einer "freien Werkstatt" die Inspektion machen lässt und es kommt zu einem Garantiefall, dann stehst DU in der BEWEISPFLICHT, das die freie Werkstatt alles richtig gemacht hat ... mach das mal - da kannst du auch gegen Windmühlenflügel kämpfen!
Wenn der Fachhändler scheiße baut macht das nichts, denn der ist quasi über die Werksgarantie seitens des Herstellers "versichert" - bei seinen Fehlern hat der Hersteller die Beweispflicht ... und da ist es wesentlich günstiger kulant zu sein!
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stoner
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27.11.2008 00:54
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Harmonisierung des Europarechts...in Andalusien konnte ich nach jedem Essen rauchen...wann darf ich die "Kompetenz" wählen...und werde nicht "gezwungen"mein Geld aus dem Fenster zu werfen...mein lieber Scholly...sagt der Berliner...soll das so weiter gehen...???
@WeHa:...muss Beweiszwang nicht...VERWEISZWANG folgen!!!
"Beweiszwang"...na dann...
gute Nacht
stoner
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WeHa
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27.11.2008 07:05
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BeweisPFLICHT - nicht BeweisZWANG!
Keiner zwingt dich ... nur ohne gibts halt auch keinen Ersatz!
Oder hab ich das jetzt mißverstanden? (... ist noch so früh am Tag ... )
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Die Fragestellung kommt jetzt aber etwas spät.
Frag doch mal dein freundlichen Händler, der klärt Dich schon auf, oder?
Ciao
Thomas
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WeHa
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27.11.2008 07:19
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Zitat: | Die Fragestellung kommt jetzt aber etwas spät.
Frag doch mal dein freundlichen Händler, der klärt Dich schon auf, oder?
Ich brauche den Händler nicht fragen ... ich meinte ausschließlich die Aussage vom Stoner!
Ciao
Thomas
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Zitat: |
Wenn du in einer "freien Werkstatt" die Inspektion machen lässt und es kommt zu einem Garantiefall, dann stehst DU in der BEWEISPFLICHT, das die freie Werkstatt alles richtig gemacht hat ... mach das mal - da kannst du auch gegen Windmühlenflügel kämpfen!
Wenn der Fachhändler scheiße baut macht das nichts, denn der ist quasi über die Werksgarantie seitens des Herstellers "versichert" - bei seinen Fehlern hat der Hersteller die Beweispflicht ... und da ist es wesentlich günstiger kulant zu sein! |
Die Arbeiten bei der Insp. eines KFZ werden doch nach Checklisten abgearbeitet.
Wenn die freie Werkstatt auf der Rechnung den Satz hinzufügt: "Die Inspektionsarbeiten wurden nach Vorgaben des Herstellers ...ausgeführt", sollte das reichen um nach evtl. späterer Garantieablehnung den Rechtsweg zu bestreiten.
Die Arbeiten bei der Inspektion werden ja auch protokolliert.
Bei Garantiefällen sehe ich das allerdings anders.
Da hat der Hersteller ein Nachbesserungsrecht und kann auf Behebung der Mängel bei einem seiner Händler bestehen.
Naja, Garantiefälle kosten den Kunden in der Regel ja auch nix !!
Wer den Händler seines Vertrauens um die Ecke hat, wird sich mit diesem Thema nicht befassen müssen.
Mein Problem ist, ich muss eh weit über 100 Km zum nächsten Händler gurken, ....dann kann ich auch direkt zum vertrauensvollen Schrauber auf`s platte Land fahren !!
Gruß
Quicki
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Zitat: | Heisses Thema!
Finde ich - auch für mich - sehr interessant.
Ich hab etwas bedenken was Garantie angeht, wenn ich PC III einbaue und damit in die Vertragswerkstatt fahre('n muss) (ob inspektion o.ä.). Ist die Garantie dann gleich futsch?
Sagt der Mechaniker zum Chef: "Hier schau'ma, der hat PC III drin - kommt nich von uns... klarer eingriff in die Motorsteuerung - Garantie is wech!"
Oder wird das Thema erst interessant wenn wirklich der Fall des Falles eintritt? Dann könnte man ja, bevor man das Mopped dann in die Werkstatt bringt - schnell PC III ausbauen und auf orig. umstecken.
Ich gehe damit auch ungern zu meinen Händler, ich hab etwas bedenken, wenn er hört was ich da vor habe und zu wem ich damit gehen möchte, das er gleich blockiert.
Stephan |
aber was erwartest Du denn? du lässt evtl. irgendwas einbauen was die Garantie automatisch erlöschen lässt, aber möchtest im Fall eines falles, dass Dein V- Händler für alles gerade steht und den Mund hält, oder sich selber noch in Gefahr bringt?
Ok, Du mußt ja nicht den V-Händler aufsuchen, von den Du nicht überzeugt bist, aber das ist ein anderes Thema.
Ciao
Thomas
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WeHa
Offline
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27.11.2008 07:30
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Zitat: | Zitat: |
Wenn du in einer "freien Werkstatt" die Inspektion machen lässt und es kommt zu einem Garantiefall, dann stehst DU in der BEWEISPFLICHT, das die freie Werkstatt alles richtig gemacht hat ... mach das mal - da kannst du auch gegen Windmühlenflügel kämpfen!
Wenn der Fachhändler scheiße baut macht das nichts, denn der ist quasi über die Werksgarantie seitens des Herstellers "versichert" - bei seinen Fehlern hat der Hersteller die Beweispflicht ... und da ist es wesentlich günstiger kulant zu sein! |
Die Arbeiten bei der Insp. eines KFZ werden doch nach Checklisten abgearbeitet.
Wenn die freie Werkstatt auf der Rechnung den Satz hinzufügt: "Die Inspektionsarbeiten wurden nach Vorgaben des Herstellers ...ausgeführt", sollte das reichen um nach evtl. späterer Garantieablehnung den Rechtsweg zu bestreiten.
Die Arbeiten bei der Inspektion werden ja auch protokolliert.
Schon, aber den Beweis, das der freie Schraube zB. die "eine oder andere Schraube" wirklich richtig angezogen hat, bleibst du schuldig - Checkliste hin oder her!
Bei Garantiefällen sehe ich das allerdings anders.
Da hat der Hersteller ein Nachbesserungsrecht und kann auf Behebung der Mängel bei einem seiner Händler bestehen.
Naja, Garantiefälle kosten den Kunden in der Regel ja auch nix !!
Wer den Händler seines Vertrauens um die Ecke hat, wird sich mit diesem Thema nicht befassen müssen.
Mein Problem ist, ich muss eh weit über 100 Km zum nächsten Händler gurken, ....dann kann ich auch direkt zum vertrauensvollen Schrauber auf`s platte Land fahren !!
Meine MV hat bis auf die Übergabeinspektion, auf die ich keinen Einfluss hatte, nie einen MV-Vertragshändler gesehen. Und das war auch gut so!
Gruß
Quicki |
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WeHa,
vielleicht zählt der Kilometerzähler nicht wenn du als "Phantom" unterwegs bist und deine MV hat offiziell erst 880 Km drauf !!
Dann mußt du demnächst die 1000er machen lassen, ....aber bitte beim Vertragshändler, sonst gibt`s Mecker vom MV-Thomas !
Gruß
Quicki
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