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Dieses Thema hat 51 Antworten
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 Fahrer / FahrerInnen
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Ralf MV Offline

Besucher

Beiträge: 1.475

26.04.2005 22:37
MV56 Antworten

Mein Spruch ist sicherlich wiedermal zu gehässig. Dabei tut mir jeder
Sturz eines Motorradfahrers mit weh. Allerdings wenn jemand aus
Überschätzung oder Dummheit einen Unfall fabriziert, kann ich mir
bissige Kommentare nicht verkneifen. Leider mußte bei Jani's Erlebnis
ein unbeteiligter Dritter mit 'ner schönen SS dran glauben
Gruß Ralf

Manuel_F4 Offline

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Beiträge: 2.342

26.04.2005 23:00
MV56 Antworten
Jani, Du bist am Arbersee unterwegs... ich auch ab und an. Schöne Kurven - aber nur, wenn man sie kennt.

Jani Offline

Besucher

Beiträge: 211

27.04.2005 07:58
MV56 Antworten
Mir hat es auch weh getan auch wenn es keine MV`s waren, aber es waren Italiener und die Ducati war wirklich schön getunt.
Der Hammer war aber der, das nachdem die Motorräder vom ADAC aufgeladen worden sind, wollte der Aprilia Fahrer Geld von meiner Versicherung. Ich hatte nämlich eine kurze Blockierung des Hinterrades beim runterschalten (Ich sage nur Anti-Hopping Kupplung) und wurde etwas langsamer. Der ist aber so nah am Hinterreifen geklebt das Er erschrocken ist und seine Mille zusammengescmissen hat.

gruss

Jani

WeHa Offline

Besucher

Beiträge: 4.390

27.04.2005 08:16
MV56 Antworten
Zitat:
Mir hat es auch weh getan auch wenn es keine MV`s waren, aber es waren Italiener und die Ducati war wirklich schön getunt.
Der Hammer war aber der, das nachdem die Motorräder vom ADAC aufgeladen worden sind, wollte der Aprilia Fahrer Geld von meiner Versicherung. Ich hatte nämlich eine kurze Blockierung des Hinterrades beim runterschalten (Ich sage nur Anti-Hopping Kupplung) und wurde etwas langsamer. Der ist aber so nah am Hinterreifen geklebt das Er erschrocken ist und seine Mille zusammengescmissen hat.

gruss

Jani



Der Witz ist gut!

§1StVO: ... hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, daß er jederzeit in der Lage ist sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten um sich und/oder andere nicht zu gefärden ...


Womit die Sache schon geklärt wäre - war halt etwas zu nah dran der Gute!




PS: Mir hat ein Richter mal höchstpersönlich gesagt, daß allein mit dem Verweis auf §1StVO eine Unschuld an einem Verkehrsdelikt eigentlich (in den meisten Fällen fast immer) ausgeschlossen ist!
Da aber keiner in der Lage ist, alle Eventualitäten beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu beachten und zu bedenken, kann die volle Verantwortung die sich aus §1StVO ergibt auch nicht in jedem Fall auf den Fahrzeugführer übertragen werden!
Daher werden dann auch die Details erläutert und geklärt, und es sieht dann meist nicht mehr so duster aus!

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