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Dieses Thema hat 51 Antworten und wurde 1.124 mal aufgerufen
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Ralf MV
Offline
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26.04.2005 22:37
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Mein Spruch ist sicherlich wiedermal zu gehässig. Dabei tut mir jeder
Sturz eines Motorradfahrers mit weh. Allerdings wenn jemand aus
Überschätzung oder Dummheit einen Unfall fabriziert, kann ich mir
bissige Kommentare nicht verkneifen. Leider mußte bei Jani's Erlebnis
ein unbeteiligter Dritter mit 'ner schönen SS dran glauben
Gruß Ralf
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Jani, Du bist am Arbersee unterwegs... ich auch ab und an. Schöne Kurven - aber nur, wenn man sie kennt.
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Jani
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27.04.2005 07:58
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Mir hat es auch weh getan auch wenn es keine MV`s waren, aber es waren Italiener und die Ducati war wirklich schön getunt.
Der Hammer war aber der, das nachdem die Motorräder vom ADAC aufgeladen worden sind, wollte der Aprilia Fahrer Geld von meiner Versicherung. Ich hatte nämlich eine kurze Blockierung des Hinterrades beim runterschalten (Ich sage nur Anti-Hopping Kupplung) und wurde etwas langsamer. Der ist aber so nah am Hinterreifen geklebt das Er erschrocken ist und seine Mille zusammengescmissen hat.
gruss
Jani
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WeHa
Offline
Besucher
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27.04.2005 08:16
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Zitat: | Mir hat es auch weh getan auch wenn es keine MV`s waren, aber es waren Italiener und die Ducati war wirklich schön getunt.
Der Hammer war aber der, das nachdem die Motorräder vom ADAC aufgeladen worden sind, wollte der Aprilia Fahrer Geld von meiner Versicherung. Ich hatte nämlich eine kurze Blockierung des Hinterrades beim runterschalten (Ich sage nur Anti-Hopping Kupplung) und wurde etwas langsamer. Der ist aber so nah am Hinterreifen geklebt das Er erschrocken ist und seine Mille zusammengescmissen hat.
gruss
Jani |
Der Witz ist gut!
§1StVO: ... hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, daß er jederzeit in der Lage ist sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten um sich und/oder andere nicht zu gefärden ...
Womit die Sache schon geklärt wäre - war halt etwas zu nah dran der Gute!
PS: Mir hat ein Richter mal höchstpersönlich gesagt, daß allein mit dem Verweis auf §1StVO eine Unschuld an einem Verkehrsdelikt eigentlich (in den meisten Fällen fast immer) ausgeschlossen ist!
Da aber keiner in der Lage ist, alle Eventualitäten beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu beachten und zu bedenken, kann die volle Verantwortung die sich aus §1StVO ergibt auch nicht in jedem Fall auf den Fahrzeugführer übertragen werden!
Daher werden dann auch die Details erläutert und geklärt, und es sieht dann meist nicht mehr so duster aus!
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