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SanCatri
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12.10.2005 19:20
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Hallo,
ich bin vor 10 Tagen geblitzt worden, nicht so schlimm,
waren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht einmal 70 km.
Heute kam Post von der Polizei...
Anhörung, weil 80 km und damit 30 km zu schnell (bei 31 km = Lappen
weg).
Nicht so schön, weil diese Überschreitung 4 Tage vorher aufgenommen wurde (die 70 km kommen also noch...).
Es soll ein Frontfoto aufgenommen von einem Einseitensensor geben.
Ich habe ein schwarzes Visier, falls ich dort tatsächlich gefahren bin,
weiß ich nicht, was auf dem Bild zu erkennen sein soll.
Meine Frage: habe ich irgendwelche Nachteile, oder Zusatzkosten,
wenn ich den Verstoß nicht zugebe?
Es wird übrigens mit einem Fahrtenbuch gedroht, halte ich aber
für diesen Vorfall für überzogen. Ich habe bis jetzt auch noch keine Punkte.
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Hallo SanCatri
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast,würde ich jedenfall Einspruch
einlegen.Dann kann dein Anwalt Akteneinsicht beantragen und eventuell
einen Messfehler oder eine andre Unstimmigkeit zu finden.
So kannst Du vielleicht deinen Führerschein behalten.
In letzter werden immer Messfehler gemacht,z B. Falsche Handhabung
Falsche Reflektionen,Falsche Montage usw.
Gruss Agustinchen
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Wie konnten Sie Dir überhaupt das zuschicken? Bei nur Frontfoto???
Ich kenne viele Moppedfahrer, die von vorne geblitzt worden sind, aber Post hat noch keiner bekommen...
Wenn Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, dann würde ich es abstreiten. btw weißt Du ja gar nicht, ob Du es warst! Fahrtenbuch denke ich eher nicht - erst bei wiederholtem Auffallen kann Dir das drohen - auch ein solches hat noch keiner meiner Bekannten - trotz diverser "vor Polizei wegfahr" Aktionen bekommen.
Nochwas: warum rast Ihr so in der Ortschaft???
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SanCatri
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12.10.2005 21:54
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Wenn man auf der Landstraße schon mal deutlich über 100 km fährt
und dann am Ortsschild runterbremst, sind 70 km keine Seltenheit
und kommen einem verdammt langsam vor.
Ich gucke auch kaum auf mein Tacho, achte mehr darauf, dass
ich nicht aus dem roten Drehzahlbereich komme....
In meinem Fall war es eine Durchgangsstraße mit ca. 10 Häusern.
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mvRalle
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12.10.2005 22:03
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Also bei Front Foto und Anwalt kann eigentlich nix mehr pasieren da man dich nicht 100% erkennen kann selbst wen du nen klares Visier gehabt hättest das mit dem Fahrtenbuch kannst du auch vergessen da das Nummernschild aufschreiben in so einem Fall nicht zählt vor Gericht .
Da es ja auch eine andere Maschine gewesen sein könnte und die halt nur deine Nummer aufgeschrieben haben da du gerade da vorbei gekommen bist oder hast du starke äußerliche erkennungs Merkmale vorne dran dan könnten sie nur beweisen das es deine Maschine war wen du dan nicht weisst wer gefahren ( ) ist dan könnten die dir evtl nen Fahrtenbuch aufdrücken .
Hast du nen Foto mit bekommen in dem Brief ???
@ Manuel durch das aufschreiben des Nummernschilds haben sie ihn angeschrieben sowas machen die in manchen gegenden
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WeHa
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12.10.2005 23:15
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Zitat: | Hallo,
ich bin vor 10 Tagen geblitzt worden, nicht so schlimm,
waren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht einmal 70 km.
Heute kam Post von der Polizei...
Anhörung, weil 80 km und damit 30 km zu schnell (bei 31 km = Lappen
weg).
Nicht so schön, weil diese Überschreitung 4 Tage vorher aufgenommen wurde (die 70 km kommen also noch...).
Es soll ein Frontfoto aufgenommen von einem Einseitensensor geben.
Ich habe ein schwarzes Visier, falls ich dort tatsächlich gefahren bin,
weiß ich nicht, was auf dem Bild zu erkennen sein soll.
Meine Frage: habe ich irgendwelche Nachteile, oder Zusatzkosten,
wenn ich den Verstoß nicht zugebe?
Es wird übrigens mit einem Fahrtenbuch gedroht, halte ich aber
für diesen Vorfall für überzogen. Ich habe bis jetzt auch noch keine Punkte. |
Auf keinen Fall "selber" reagieren, also schreiben oder irgendetwas aussagen!
Die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, und diesen für dich handeln lassen!
Alles andere kann nur zu seinem Nachteil gereichen. In der Regel werden derartige Verfahren spätestens 4 Wochen nachdem der Anwalt das in Händen hat, eingestellt!
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GER-MV
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13.10.2005 08:08
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mvRalle
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13.10.2005 18:42
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Zitat: | Auf keinen Fall "selber" reagieren, also schreiben oder irgendetwas aussagen!
Die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, und diesen für dich handeln lassen!
Alles andere kann nur zu seinem Nachteil gereichen. In der Regel werden derartige Verfahren spätestens 4 Wochen nachdem der Anwalt das in Händen hat, eingestellt! |
das mit dem nix Selber sagen habe ich vergessen aber so meinte ich das auch halt falls er mit dem Anwalt nen Brief schreibt dan halt so in der Form
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Moin,
den Stress hab ich auch gerade.....
Kann auch nur empfehlen das Affensyndrom .... nix hören, nix sehen und schon gar nix sagen und wenns irgendwie geht zu keiner Anhörung erscheinen.... richtig machen kann man da eh nichts....
Ich sag nur es lebe der ADAC... Viel Glück
Carsten
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