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Dieses Thema hat 6 Antworten und wurde 273 mal aufgerufen
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WeHa
Offline
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01.02.2006 07:20
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#1 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Alle Eigenheimbesitzer sind ja grundsätzlich davon betroffen, daß sie jährlich Grundsteuer entrichten müssen.
Diesbezüglich ist seit August 2005 beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum überprüft wird!
Soweit so gut - man sollte also bei seinem zuständigen Finanzamt Widerspruch einlegen ...
Wie macht man es aber richtig?
1) Muß ich gegen den Grundsteuerbescheid oder gegen den Grundsteuermessbescheid Widerspruch einlegen?
2) Muß Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt werden, oder muß ich einen Antrag auf Änderung/Aufhebung des Grundsteuer- oder Grundsteuermessbescheides einlegen?
3) Oder muß Widerspruch/Klage gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid eingelegt werden?
Ich hab schon reichlich gegoogled, aber keine eindeutige Erklärung/Antwort gefunden die (für mich) verständlich wäre ...
Wer kann mir da mal mit ganz einfachen Worten sagen was zu tun ist?
Wie macht Ihr das? Hier sind doch sicher einige mit Häuschen am Start ...
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corima
Offline
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01.02.2006 07:47
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#2 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Hallo,
du musst gar keinen Widerspruch einlegen. Warte einfach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Bis zur entgültigen Entscheidung des Gerichts sind die jeweiligen Bescheide nur vorbehaltlich des Urteils.
Sollte zugunsten der Kläger (Hausbesitzer) entschieden werden, sind die Grundlagenbescheide des Finanzamts von Amtswegen zu berichtigen und dadurch auch die Bescheide der Wohngemeinde.
Oftmals sind solche Klauseln auch am Ende der ESt.-Bescheide des Finanzamtes zu finden.
Gruß, Jürgen
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Ralf MV
Offline
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01.02.2006 09:49
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#3 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Damit muß sich mein Steuerberater auskennen, nicht ich
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#4 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Unter Vorbehalt, mit Verweis auf das Verfahren, bezahlen.
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#5 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Zitat: |
Damit muß sich mein Steuerberater auskennen, nicht ich |
Aber nur wenn er will und gut ist .
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#6 Grundsteuer: Frage an unsere Steuer- bzw. Rechtsexperten |
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Hallo,
bin erstaunt das ich das hier lese. Denn das gleiche hat mir vor ein paar Tagen meine Freundin erzählt, sie arbeitet im Steuerbüro. Wiederspruch einzulegen lohnt sicht bestimmt.
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