Folgender Artikel steht im ADAC-Ratgeber für Biker:
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).
Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.
Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.
Anmerkung:
In Deutschland gibt es diese Norm-Pflicht nicht!
Hier müssen Motorradhelme nichtmal eine CE-Kennzeichnung haben!
____________________________________________________________
Und außerdem:
ITALIEN - BUßGELDER ZUM SECHSTEN MAL ANGEHOBEN
(ADAC 07.02.2005)
Zum sechsten Mal innerhalb von 10 Jahren hat Italien seine Bußgeldsätze für Verkehrsverstöße angehoben. Damit hält das beliebte Reiseland südlich der Alpen an der alle zwei Jahre praktizierten Verteuerung fest. Seit 1993 die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes "Codice della Strada" in Kraft getreten ist, verteuerten sich die Verwarnungs- und Bußgelder bis heute um rund 38 Prozent. Begründet wird diese turnusmäßige Anhebung mit dem im Land üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten.
Ab sofort kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 10 km/h mindestens 143 Euro (bisher waren es 137,55 Euro). Autofahrer, die mit mehr als 40 km/h zu schnell in eine Radarfalle tappen, zahlen jetzt mindestens 357 Euro (bisher 343,35), 1993 lag der Mindest-Bußgeldbetrag noch bei umgerechnet 258 Euro. Die Verwarnungsgelder für einfache Parkverstöße wurden jetzt auf mindestens 35 und höchstens 143 Euro, für schwer wiegende Parksünden (beispielsweise unberechtigtes Parken auf Behinderten-Parkplätzen) auf mindestens 71 und höchstens 286 Euro heraufgesetzt. Bisher lagen die Bußgeldbeträge zwischen 33,60 und 137,55 Euro sowie zwischen 68,25 und 275,10 Euro.
PS: Wie es aussieht sind die Itakka mal wieder Pleite und brauchen (unser) Geld!