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OS70
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26.03.2006 11:25
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#1 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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aus gegebenem Anlass möchte ich hier mal eine Diskussion starten, die
ggfl mehr Licht ins Dunkel bringt.
Ich frage mich schon seit geraumer Zeit, wie es sich eigentlich mit den EU
Import Modellen verhält wenn es um Gewährleistung geht. Sprich, wenn ich
mir eine MV von einem Importeur kaufe. Schließlich ist es eine MV Agusta
die im gleichen Werk hergestellt wurde, aber eben 30% günstiger verkauft
wurde. (Am deutschen UVP gemessen)
Einige deutsche Autohersteller sind ja wegen Preisabsprachen und Verweigerung
der Gewährleistung schon zu zig Hundert Mio´s Strafe verdonnert worden.
Wie kann es dann sein das MV Deutschland die Gewährleistung einer in z.b.
San Marino gekauften MV verweigern kann. Lt. Aussage diverser Händler wird
hierfür ja keine Garantie übernommen, bzw. die Händler verweigern diese!
Wer hat hier fundierte Info´s zu Grundsatz Urteilen und aktuellen Rechtsprechungen.
Finde nämlich es ist ein gravierender Unterschied, ob ich 22.000 oder 30000
für eine neue Senna zahle! Wo sind die Anwälte, die hier Aufklärung betreiben können ?!?!
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jimi
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26.03.2006 11:47
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#2 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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Ganz einfach!
Garantie haste da wo Du auch kaufst!
Die meisten Händler arbeiten eben in die eigene Tasche und machen das nicht aus Spaß!
Also warum sollte Er irgendeine Rekl. bearbeiten bei der Er kein Geschäft gemacht hat!
Ich bin selber Importeur aber wir gehören zur Gruppe!
Ich würde nur aus Kulanz um einen Kunden für die Zukunft zu gewinnen mich der Rekla. annehmen.
Ob ich dann seine Wünsche befriedigen kann steht auf einem anderen Blatt!
Aber sicher ist das auch eine Vorgabe von MV International.
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OS70
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26.03.2006 12:11
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#3 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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Zitat: | Ganz einfach!
Garantie haste da wo Du auch kaufst!
Die meisten Händler arbeiten eben in die eigene Tasche und machen das nicht aus Spaß!
Also warum sollte Er irgendeine Rekl. bearbeiten bei der Er kein Geschäft gemacht hat!
Ich bin selber Importeur aber wir gehören zur Gruppe!
Ich würde nur aus Kulanz um einen Kunden für die Zukunft zu gewinnen mich der Rekla. annehmen.
Ob ich dann seine Wünsche befriedigen kann steht auf einem anderen Blatt!
Aber sicher ist das auch eine Vorgabe von MV International. |
wundert mich jetzt ein wenig, da gerade die Händler gut an den Garantie
Arbeiten verdienen. Schließlich rechnen Sie direkt mit dem Hersteller ab,
bzw. erhalten dafür dann Gutschriften...
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jimi
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26.03.2006 13:00
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#4 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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Zitat: | Zitat: | Ganz einfach!
Garantie haste da wo Du auch kaufst!
Die meisten Händler arbeiten eben in die eigene Tasche und machen das nicht aus Spaß!
Also warum sollte Er irgendeine Rekl. bearbeiten bei der Er kein Geschäft gemacht hat!
Ich bin selber Importeur aber wir gehören zur Gruppe!
Ich würde nur aus Kulanz um einen Kunden für die Zukunft zu gewinnen mich der Rekla. annehmen.
Ob ich dann seine Wünsche befriedigen kann steht auf einem anderen Blatt!
Aber sicher ist das auch eine Vorgabe von MV International. |
wundert mich jetzt ein wenig, da gerade die Händler gut an den Garantie
Arbeiten verdienen. Schließlich rechnen Sie direkt mit dem Hersteller ab,
bzw. erhalten dafür dann Gutschriften... |
Ob die Händler an Garantiearbeiten gut verdienen, weis ich nicht!
Kann ich mir aber fast nicht vorstellen!
Verdienst ist sicherlich bei Erstazteilen ok!
Ich denke eher das der Importeur eine gewisse Serviceleistung nicht bezahlt.
Wir zahlen nur selten die Montagekosten bei Austausch!
So sind unsere AGB`s und so ist es in unserer Branche auch üblich.
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OS70
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26.03.2006 14:25
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#5 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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ist aber auch nicht Sinn meiner Frage. Mich würde mal der rechtliche Aspekt
interessieren. Nämlich ob MV Deutschland nach EU Recht verpflichtet ist
Garantie zu übernehmen.. VW, Mercedes, BMW sind es ja nun auch und
haben wegen diverser Vergehen viele Hundert Mio Strafen gezahlt...
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jimi
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26.03.2006 21:04
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#6 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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Ich bin kein Rechtsverdreher!
Aber was nutzt es Dir wenn Du recht hast aber nicht mit guten Gewissen weist was die jetzt an der Kleinen so machen.
Ich würde mir eben immer den Händler meines Vertrauen suchen und verhandeln bis der Arzt kommt!
Bei Garantie oder Gewährleistung dann auch ihn angehen.
Und wenns dann soweit kommt , das mann vor den Kadi zieht, haste im eigenen Land auch bessere rechtliche Möglichkeiten.
Recht haben und noch zu bekommen ist zweierlei!
Roland hat das mit Herrn R. schon richtig gemacht!
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WeHa
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27.03.2006 07:20
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#7 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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IMHO übernimmt der Generalimporteur des Landes in welches das Motorrad ab Werk eingeführt wurde die Garantieansprüche - er vertritt im jeweiligen Land den Hersteller!
In Deutschland ist das MV-Deutschland in Wesseling!
D.h. das Garantieansprüche für eine zB. spanische Maschine bei MV-Spanien durchgesetzt werden müssten - Garantieleistungen bekommt man also, nur bei Importmotorrädern ist das ein ganz schöner Aufwand ... dafür gibts dann die Werkstattgarantie. In dem Falle hat dann der Importeur/Händler von EU-Maschinen die Arbeit!
Zitat: | Zitat
1) Werksgarantie: Die Werksgarantie gewährt der Hersteller für jedes Motorrad in Verbindung mit dem "Ursprungsland" in welches die Maschine geliefert wurde!
Wenn Garantieansprüche anfallen, werden diese ausgehend vom Händler an den jeweiligen Importeur (in unserem Falle Honda Deutschland) weitergeleitet und von diesem abgewickelt. Das heißt der Importeur vertritt den Hersteller Honda und dessen Interessen im jeweiligen Land!
Hast du nun zum Beispiel eine Maschine die für die Niederlande bestimmt war, so kannst du oder dein Händler diese Werksgarantie "nur über Honda Niederlande" geltend machen (denn Honda Deutschland sagt: Ist keine "deutsche Maschine", bitte an den jeweiligen Importeur wenden).
Ein ziemlicher Abwicklungsaufwand also, den sich kaum ein Händler antut, da er ihn ja auch nicht bezahlt bekommt.
D.h. - die Garantie steht dir natürlich zu, nur die Durchsetzung der Ansprüche und deren Abwicklung ist sehr umständlich, zeitaufwendig und nervtötend. Theorie und Praxis eben!
Es steht nichteinmal fest, ob zB. Honda Niederlande, oder Frankreich o.ä. überhaupt mit Händlern aus D zusammenarbeiten. Möglich das diese nur mit Händlern aus dem eigenen Land Garantieansprüche abwickeln.
2) Werkstattgarantie: Dies ist eine Garantieform, die der Händler welcher Importmaschinen vertreibt geben muß, um den gesetzlichen Ansprüchen in Deutschland gerecht zu werden - d.h. der Händler muß für Motorräder aus dem Ausland eine hier in D durchsetzbare Garantie für den Kunden gewähren - mit ihm als Garantiegeber!
In der Regel versucht der Händler diese Garantie auf seinen eigenen Laden, oder auf einen mit ihm kooperierenden Händler zu beschränken. D.h. die Kosten zu kontrollieren und natürlich auch die Ansprüche.
Der Händler selber kann dann den oben beschriebenen Weg gehen und die gewährten Garantieleistungen bei Honda geltend machen.
Die Werkstattgarantie ist also im Grunde die Bindung der Werksgarantie an einen bestimmten Händler - nämlich den, bei dem du gekauft hast.
Das ist der Preis für eine preiswertere Maschine!
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OS70
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27.03.2006 08:20
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#8 EU Fahrzeuge und Gewährleistung/Werksgarantie |
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Danke Wolfgang.
Sowas in der Art hatte ich gesucht... Fein wäre jetzt noch, wenn einer
Info´s zu Gerichtsurteilen etc. finden würde..
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