Des neue Regelwerk ist draußen
http://www.msf-sauerland.de/msf-homepage/09_Veranstaltungen_2_files/BS09_Ausschreibung.pdf
MSF-Bördesprint 2009
4-Stunden-Rennen am 4./5.4.09 (5-Stunden), 1.-3.5.09, 28./29.5.09
8-Stunden-Rennen am 8.8.09
Die Veranstaltung ist national ausgeschrieben und wurde vom ADAC am xx unter Reg.Nr. xx
genehmigt.
1. Nennungsschluß, Nenngeld
Nennungsschluß für Einzelnennungen ist jeweils 14 Tage vor der Veranstaltung, Nachnennungen
sind bis zur maximalen Starterzahl auch vor Ort möglich.
Das Nenngeld beträgt für die Klassen 1 - 4 = 360,- Euro je Team, bei 8h Nenngeld 540,- Euro.
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder ist zeitgleich mit der Nennung an den
Veranstalter zu überweisen.
Alle Nennungen sind an den
MSF Sauerland e.V. im ADAC
Postfach 1118, 59831 Sundern zu richten.
Telefon: 02932-445141, Fax 445142.
Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und an MSF Sauerland e.V., Volksbank Neheim-Hüsten, Blz 466 600 22,
Kontonr.: 709 575 100 unter Stichwort „Sprint“ vorzunehmen.
2. Techn. Abnahme
Alle Motorräder müssen vor dem Start zur technischen Abnahme. Hier werden alle Motorräder gekennzeichnet. Ein Start ohne
Kennzeichnung ist nicht zulässig.
3. Distanz / Ablauf
Jedes Team besteht aus 1 oder 2 Fahrern (bei 8h max. 3 Fahrer) mit 1 oder 2 Motorrädern (bei 8h max. 3 Motorräder),
in der Klasse 4 nur 1 Motorrad.
Bei Hubraumunterschiedlichen Motorrädern gibt das stärkere Motorrad die Klasseneinteilung vor.
30 Minuten vor dem Start zum Training fi ndet eine Fahrerbesprechung statt, die Teilnahme ist für jeden Fahrer Pfl icht. Ort und
Zeitpunkt wird mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.
Jede Klasse fährt 2 x 30 Minuten Zeittraining, die Renndistanz beträgt 4, 5 oder 8 Stunden. Die Startaufstellung ergibt sich
aus der schnellsten Zeit in einem der beiden Trainings. Fahrer, die nicht mindestens die schnellste Zeit des Trainings plus 30%
erreichen, sind nicht zum Rennen zugelassen.
Die Anzahl der Fahrerwechsel in Training und Rennen ist freigestellt.
Bei Teams mit 2 (3) Motorrädern muß beim Fahrerwechsel der Transponder am Motorrad gewechselt werden.
Es darf sich zu jeder Zeit pro Team nur ein Motorrad auf der Strecke befi nden!
Der Start wird als „Le Mans“-Start durchgeführt, hierbei stehen die Fahrer auf der rechten Streckenseite, die Motorräder werden
von maximal einem Helfer auf der gegenüberliegenden Seite gehalten. Das Starten der Motorräder darf nur durch den
Fahrer erfolgen. Die Startaufstellung ergibt sich aus der schnellsten Runde des Teams im Zeittraining.
Sollte es während des Rennens zu unvorhergesehenen Vorkommnissen kommen, kann die Rennleitung den Einsatz eines „Safety-
Car“ bestimmen, ab diesem Moment zeigen die Streckenposten die gelbe Flagge geschwenkt und das SC-Schild, ab diesem
Moment gilt absolutes Überholverbot. Alle Fahrer müssen sich hinter dem „Safety-Car“ in einer Reihe aufreihen. Die hinter dem
„Safety-Car“ gefahrenen Runden werden gewertet. Die Boxengasse öffnet sich nach jeder Durchfahrt des „Safety-Car“ für ca.
20 Sekunden, um die in der Boxengasse wartenden Fahrer auf die Strecke zu lassen. Die Fahrer reihen sich in das Feld ein.
4. Tanken, Reparaturen
Tanken sowie Reparaturen dürfen nur an den zugewiesenen Boxen stattfi nden.
5. Transponder
Die Transponder werden bei der Papierabnahme ausgegeben, es ist eine Pfandgebühr von 100,- Euro zu hinterlegen.
6. Siegerehrung
Die Siegerehrung fi ndet direkt im Anschluß in der Box 12 statt.
7. Offi zielle
Rennleiter: Ottmar Bange, Arnsberg
Leiter der Streckensicherung: Edgar Schulz, Lüdenscheid
Sportkommissar: Manfred Brandt, Dortmund
Techn. Kommissar:Karl-Heinz Lemberg, Dortmund
Technisches Reglement
Zugelassen sind Motorräder, die aus einer Großserienproduktion entstammen müssen.
Nicht zugelassen sind Produktionsracer oder Prototypen.
Klasseneinteilung
Klasse 1 bis 600 ccm 4-T. 4 Zyl. / <900 ccm 3 + 2 Zyl.
Klasse 2 bis 900 ccm 4-T. 4 Zyl. / >900 ccm 3 + 2 Zyl.
Klasse 3 über 900 ccm 4-T. 4 Zyl.
Klasse 4 Endurance - Racing (im Rennen nur 1 Motorrad erlaubt)
Geräuschmessung
Vor der Veranstaltung 102 dB(A) &endash; nach der Veranstaltung max. + 2dB(A)
Gemessen wird bei folgenden Drehzahlen:
Klasse 1 + 2 + 3 7000 U/min.
Kennzeichnung der Motorräder
Start-Nr. müssen vorne, sowie rechts und links am Fahrzeug angebracht sein. Untergrund und Ziffern müssen einen deutlichen
Kontrast haben und einwandfrei lesbar sein. Die bindende Entscheidung hierüber trifft der technische Kommissar.
Luftfiltergehäuse/Airbox
Alle Motorräder müssen mit einem Luftfiltergehäuse oder einer Airbox versehen sein. Das geschlossene System für die Kurbelgehäusebelüftung
muß beibehalten werden. Der Luftfiltereinsatz darf geändert oder entfernt werden.
Austauschen oder Modifizieren von Motorradteilen
Sämtliche Teile dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden. Ausgetauschte Teile müssen Großserien entstammen und für jedermann
frei käuflich sein. Ausgetauscht werden darf nicht der ursprüngliche Rahmen, die Gabel, das Motorgehäuse, Zylinder
und Zylinderkopf. Schrauben und/oder Bolzen an hochbelasteten Teilen dürfen weder modifiziert noch ausgetauscht werden.
Räder, Reifen und Bremsen
Die Radachsen müssen aus Eisenmaterial hergestellt sein.
Räder aus Verbundmaterialien (z. B. Carbon oder Kohlephaser) oder Magnesium sind verboten.
NEU! Die Reifen sind in allen Klassen freigestellt, Slicks und/oder Regenreifen sind erlaubt.
Die Bremsscheiben und deren Befestigungen am Rad müssen aus Eisenmaterial sein.
Sicherung, Entlüftung
Aus Sicherheitsgründen müssen Ölablaß, Öleinfüll und Ölfilter fest und zuverlässig gesichert werden.
Vorhandene Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker müssen mit Klebeband kreuzweise abgeklebt werden.
Vorhandene Sturzbügel und Hauptständer müssen abmontiert werden. Seitenständer müssen über einen selbsttätigen Klappmechanismus
verfügen und/oder die entsprechende Wegfahrsperre muß funktionsfähig sein.
Vorhandene Beifahrerfußrasten müssen gegen das Aufklappen zusätzlich gesichert werden.
Sämtliche Be- und Entlüftungsschläuche müssen in ausreichend große und seperate Behälter münden.
Zündunterbrecher
Sämtliche Motorräder müssen mit einem funktionierenden Zündunterbrecherschalter oder -knopf ausgerüstet sein.
Fahrerausrüstung
Zugelassen sind nur Schutzhelme, die den DMSB-Bestimmungen entsprechen. Fahrerkombi, Handschuhe und Stiefel aus Leder
oder vergleichbarem Material sind vorgeschrieben.
Allgemeines
Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der vorgenannten Bestimmungen - insbesondere bei Sicherheitsangelegenheiten - ist die Entscheidung
des technischen Kommissars und des Rennleiters bindend.