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Dieses Thema hat 5 Antworten und wurde 262 mal aufgerufen
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WeHa
Offline
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28.01.2009 09:41
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#1 Urteil geg.Polizeimaßnahmen bzgl.Sicherstellung v.Motorräder |
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Und die Gerechtigkeit siegt (manchmal) doch!
Nach 1 1/2 Jahren Kampf, durch 2 Instanzen, hat ein Anwalt einen wichtigen Schritt gegen die willkürlichen und einseitigen Maßnahmen der Polizei gegen die Motorradfahrer geschafft!
Das Verwaltungsgericht in München hat das Urteil der 1.Instanz aufgehoben und die Sicherstellung von Motorrädern wegen Geschwindigkeitsüberschreitung am Kesselberg und Sudelfeld als unrechtmäßig bestätigt!
Ihr erinnert euch sicher alle an diese maßnahmen - ging ja auch groß und breit durch die Medien!
Und in den Foren wurde es auch diskutiert: Polizei darf weiterhin Motorradrasern das Motorrad wegnehmen!
Hier ein kurzes zusammengeschnittenes Statement von dem RA der das für einen Mandanten durchgeboxt hat. Er fährt selber Motorrad und ist u.a. im ZX10-Forum aktiv! :zwinker:
Zitat: | Zitate:
So Leute,
heute hab ich gewonnen.
Das Urteil ist Folge meines eineinhalbjährigen Kampfes gegen die Diskriminierung von uns allen als Motorradfahrer.
Der Verwaltungsgerichtshof im München ( 2. Instanz) hat das "Sicherstellungsurteil" des VG München (1. Instanz) vom 12.03.2008 nach meiner Berufungseinlegung aufgehoben.
Begründung (u.a.): eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h alleine stellt keine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Sicherstellung erfolgte ohne Rechtsgrundlage und war deshalb rechtswidrig.
Mein aufrichtiges Beileid an unsere verehrten grünen Mitleser. Aber wir leben halt in einem Rechtsstaat. Da dürfen polizeiliche Maßnahmen gerichtlich kontolliert werden.
Das Urteil stellt aber keinen Freibrief zum Rasen dar. Es bleibt das Bußgeldverfahren, Punkte, Fahrverbot, MPU........
Zukünftig dürfte es keine Sicherstellungen allein mit der Begründung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr geben.
Falls das ein Polizeibeamter anders sieht, sollte man ihn auf das Urteil hinweisen und fragen, ob er den Straftatbestand der Rechtsbeugung kennt.
Bei Altfällen kann man noch was machen, wenn die einzuhaltenden Fristen noch nicht abgelaufen sind oder noch nicht angelaufensind. Das ist kompliziert und für jeden Fall zu prüfen.
Gegen das Urteil wurde vom VGH keine Revision zugelassen. Möglich ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht. Solche Beschwerden haben aber so gut wie keine Erfolgsaussichten.
Sicherstellungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gab es bisher nur in Bayern am Kesselberg und auf der Sudelfeldstraße.
Das Urteil ist natürlich auch in anderen Bundesländern zu beachten, falls dort solche Sicherstellungen eingeführt werden.
Bei meinem Mandantn ging es um eine Sicherstellung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Polizeiaufgabengesetz zur Gefahrenabwehr, nicht um eine Sicherstellung wegen technischer Manipulation, eine solche stellt eine Repressive Maßnahme nach der Strafprozeßordnung dar.
Die beiden Dinge nicht verwechseln.
Ich bin total glücklich über das Urteil, das die Gerechtigkeit wieder hergestellt hat.
Nachdem wir die erste Instanz am 12.03.2007 verloren hatten, und das durch alle Medien breitgetreten wurde, hab ich mich richtig für unser Rechtssystem geschämt.
Es wurde auf vielen Internetseite und in Zeitungen ausführlich die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen behauptet, ohne auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß gegen das Urteil Berufung eingelegt werden konnte, es deshalb nicht rechtskräftig war.
Beispielsweise hat die Regierung von Oberbayern vor dem erstinstanzlichen Urteil vom 12.03.2008 auf ihrer Internetseite eine Pressemitteilung "PM 504 vom 30.11.2007" folgendes veröffentlicht:
".........
Obwohl einige, von der Sicherstellung betroffene Motorradfahrer die Rechtmäßigkeit der überzogen empfundenen Maßnahme anzweifeln, wird die Polizei in Oberbayern weiterhin konsequent unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten gegen solche Verkehrsverstöße vorgehen. Hier gilt der Grundsatz, dass individuelle Freiheit spätestens dort endet, wo Gefahren für andere entstehen. Als "ultima ratio" ist zur Gefahrenabwehr auch eine fallweise Präventivsicherstellung möglich.
Die Maßnahmen von Regierung und Polizei Oberbayerns richten sich gegen Raser, die durch extrem riskante Fahrweise nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden."
Die Polizei Bayern veröffentlichte auf ihrer Internetseite "www.poliei.bayern.de" am 19. 05. 2008 unter anderem folgendes:
".......
"Polizeidirektor Franz Metzger, Chef der Polizeidirektion Rosenheim, meint dazu:
„Die Polizei war aufgrund der sehr negativen Entwicklung im ersten Halbjahr 2007 gezwungen, konsequent mit massiven Geschwindigkeitskontrollen gegen unverbesserliche Raser vorzugehen. Diese Maßnahme wurde von der großen Mehrheit der sich verkehrsgerecht verhaltenden Biker auch begrüßt. Sie befürchteten durchaus zurecht, dass das unverantwortliche Verhalten einiger weniger Raser zu einer Sperrung dieser reizvollen Motorradstrecke führen kann. Der Erfolg der verschärften Kontrollen gibt uns recht. Die Unfälle reduzierten sich drastisch und es gab seit dieser Zeit keinen Unfalltoten mehr auf der Sudelfeldstrecke in Verbindung mit Motorradfahrern. Bestätigt wurde die Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Sicherstellung der Motorräder durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in München. “
Ein Motorradfahrer hatte gegen diese Maßnahme geklagt. Das Verwaltungsgericht fand die Vorgehensweise der Polizei für richtig und die Klage wurde abgewiesen.
....."
Das deprimierte auch mich. Wer ärgert sich nicht, einen Prozeß zu verlieren, auch wenn er nichts dafür kann.
Ein Kläger wollte wegen des ersten Urteils auch nicht weiter prozessieren und die jetzt in einem Fall ergangene Berufungsentscheidung abwarten. Ist verständlich, nicht jeder möchte jahrelang kämpfen. Viele resignieren und lassen sich zuviel gefallen.
Man braucht leider ein dickes Fell, Ausdauer und Durchsetzungsvermögen, um zu seinem Recht zu kommen.
Übrigens: Das für die Exekutive negative Berufungsurteil ist bisher in den Medien nicht erwähnt worden. Hier ist noch Aufklärungsarbeit zu leisten. Sonst glauben manche noch weiter an die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung.
Natürlich greift in Sicherstellungsfällen eine Rechtschutzversicherung.
Ich rate allen, eine abzuschließen. Und ich bin kein Versicherungsvertreter!
Ist doch unverständlich, wenn man teure PS-starke Motorräder oder Autos fährt, und sich dann unterversichert. Noch dazu wenn man - wie viele hier- gerne an der Technik "bastelt".
Bei Sicherstellung wegen Technikmanipulation (Auspuff!!!!!) zahlt die RSV sogar die Gutachterkosten. Und die haun richtig rein.
Als Motorradfahrer und damit Minderheit sind wir Zielscheibe der Exekutive. Die halten Motorradfahrer für Raser, Krachmacher (Auspuff), usw...............
Deshalb die verstärkten Kontrollen von Motorradfahrern, Fahrverbote und Streckensperrungen nur für Motorräder, Sicherstellungen nur von Motorrädern usw............
Deshalb haben wir auch eine Interessenvertretung bitter nötig. Ihr wißt ja, daß ich so etwas ins Leben rufen wollte. Mit ein paar Soldaten kann man aber keinen Krieg gewinnen, genausowenig mit zehn Mann verkehrspolitisch irgendwas erreichen. Ich werde jetzt statt dessen die Arbeit der Bikerunion unterstützen.
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Meinen Glückwunsch zum Sieg!
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Alfred
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28.01.2009 16:01
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#2 Urteil geg.Polizeimaßnahmen bzgl.Sicherstellung v.Motorräder |
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Danke für die Info Weha.
@lf
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#3 Urteil geg.Polizeimaßnahmen bzgl.Sicherstellung v.Motorräder |
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Schön, dass noch ein Jurist "Eier in der Hose hat".
Glückwunsch
Gruß
Frank
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WeHa
Offline
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29.01.2009 07:47
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#4 Urteil geg.Polizeimaßnahmen bzgl.Sicherstellung v.Motorräder |
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Zitat: | Danke für die Info Weha.
@lf |
@lf - zum Glück liegt der Taunus nicht in Bayern!!!
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WeHa
Offline
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29.01.2009 08:57
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#5 Urteil geg.Polizeimaßnahmen bzgl.Sicherstellung v.Motorräder |
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Noch ein kleiner Nachtrag vom Anwalt:
Zitat: |
Das war nicht irgendein Urteil, sondern bereits die Berufungsinstanz.
Und die Exekutive war glänzend vertreten vor Gericht durch einen Polizeidirektor, einen Regierungsrat und eine Landesanwältin.
Das Verwaltungsgericht München hat mehrere Sicherstellungsverfahren ruhend gestellt und die Berufungsentscheidung abgewartet.
Also haben wir eine Präzedenzentscheidung.
Natürlich ist "nur" ein Einzelfall entschieden worden.
Entscheidend und auf alle anderen Sicherstellungsfälle anwendbar ist die Auffassung des Gerichts, daß eine prävertive Sicherstellung alleine wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ( Betonung liegt auf "alleine" ) nicht rechtmäßig ist, weil keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt.
Wenn man etwa mit ner umgebundenen Startnummer in einem Straßenrennen erwischt wird, sieht es natürlich anders aus.
Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.
Da sich die Polizei rechtmäßig zu verhalten hat, wird sie das Urteil beachten (müssen ). Oder habt ihr da Zweifel? |
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